Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Dr. Pasenau führt in das Thema ein und erläutert die Notwendigkeit die Satzung anzupassen.
Herr Slawski erklärt, dass die Satzung seit 1997 in Kraft ist und nach 20 Jahren ihre Gültigkeit verloren hätte. Gemäß eines Hinweises des Rechnungsprüfungsamtes ist für den Mitarbeiter, der die Grüngutsammelstelle betreut, eine Mittagspause in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr festzulegen. Weiterhin sollen in der neu gefassten Satzung auch Gebühren für die Anlieferung von Bauschutt und Bauholz in kleinen Mengen festgelegt werden. An guten Tagen erziele die Grüngutsammelstelle eine Einnahme von bis zu 1.500,- €. Die Einnahme pro Jahr liegt bei etwa 25.000,- €. Das erzeugte Produkt „Fertigkompost“ ist nicht absetzbar und wird gegen Erstattung des Fuhrlohns an landwirtschaftliche Betriebe abgegeben. Abschließend werden die weiteren beabsichtigten Änderungen des Satzungstextes für die Grüngutsammelstelle der Stadt Neustadt in Holstein erläutert.
Beschluss: Die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Grüngutsammelstelle wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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