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Auszug - 7. vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1256/15 7. vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 54
(Am Holm / An der Wiek), hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Frau Bürgermeisterin Dr

Frau Bürgermeisterin Dr. Batscheider begrüßt die Ausschussmitglieder und die Gäste und stellt das neue Hotelprojekt auf dem Gelände der ancora Marina vor. Das neue Hotel sei eine große Chance für die ganze Stadt und ein Meilenstein in der Stadtentwicklung.

 

Herr Seiter von der ancora Yachthafen GmbH und Co. KG stellt sich vor und gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklung der ancora Marina. Eine Weiterentwicklung der Marina mit einem Hotel würde einen Mehrwert für die gesamte Region darstellen.

 

Herr Jouck und Herr Kerkhofs von der GBP Projektentwicklungs GmbH bzw. der Lindnergruppe  stellen sich vor und erläutern die gegenwärtigen Entwicklungen in der Hotelbranche. Sie stellen das Konzept der „Community Hotels“ vor. Ein kurzer Film zur Präsentation des Projektes wird gezeigt. Im Anschluss wird die Präsentation fortgesetzt. Das neue Hotelprojekt trägt den Arbeitstitel „Arborea“.

 

Herr Struck fragt welche Kapazitäten das zukünftige Hotel haben wird.

 

Herr Kerkhofs führt aus, dass 124 Zimmer geplant sind. Die öffentlichen Bereiche des Hotels sollen vergleichsweise groß, die Hotelzimmer dagegen eher klein sein. Das Konzept für das Hotel sieht vor, dass die unterschiedlichen Angebote nicht nur für die Hotelgäste gedacht sind, sondern externe Besucher ausdrücklich erwünscht sind. Die Angebote reichen von unterschiedlichen Veranstaltungen und Freizeitmöglichkeiten, wie beispielsweise Kochkursen über einen ausgedehnten Wellnessbereich mit Saunen und Indoor-Pool bis hin zu einem Tagungsbereich. Durch das neue und innovative Konzept sollen 60 Dauerarbeitsplätze geschaffen werden.

 

Herr Greve fragt welche verkehrlichen Anbindungen zum Hotel geplant sind und wie die Belange des Naturschutzes, insbesondere im Bereich der Salzwiesen beachtet wurden.

 

Herr Kerkhofs erläutert, dass der Naturschutz und die Natur eng in das Hotelkonzept eingebunden sind. Zur verkehrlichen Anbindung des Hotels soll es als Besonderheit zwei Wassertaxi-Shuttles von der ancora Marina nach Neustadt geben.

 

Frau Bürgermeisterin Dr. Batscheider ergänzt, dass im Zuge der Vorbereitungen für die Genehmigungsplanung eine FFH-Vorprüfung für die Salzwiesen durchgeführt wurde. Als Ergebnis dieser Vorprüfung ist festzuhalten, dass bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen keine Auswirkungen auf die FFH-Lebensraumtypen zu erwarten sind und Beeinträchtigungen des Schutzgebietes ausgeschlossen werden können. Die FFH-Verträglichkeit der Maßnahme ist gegeben und weitere Untersuchungen sind nicht notwendig.

 

Herr Jouck fährt mit der Präsentation des geplanten Hotels fort. In Verbindung mit der ancora Marina solle ein Freizeitprogramm angeboten werden, z.B. Bootsbauseminare. Zudem wäre grundsätzlich Naturnähe und ein direkter Strandzugang Teil des Hotelkonzeptes. Das geplante Wassertaxi nach Neustadt und zu den umliegenden Badeorten, spiele eine wichtige Rolle im Marketingkonzept.

 

Herr Heckel fragt, ob das Hotel ein begrüntes Flachdach habe.

 

Herr Candan, Architekt von geising + böker GmbH antwortet, dass für das Hotel kein reines Flachdach geplant sei. Entsprechend der gezeigten Pläne würde das Dach aber begrünt sein.

 

Herr Esser möchte wissen, wie die energetische Versorgung des Hotels geregelt werden würde.

 

Herr Candan erläutert, dass für den Hotelneubau grundsätzlich eine Pfahlgründung notwendig sei. In diesem Zusammenhange ist geplant, Energiepfähle einzusetzen, um geothermische Energie nutzen zu können. Das Hotel strebt an, ein Umweltzertifikat zu erhalten. Zudem gibt es Überlegungen, ein Blockheizkraftwerk zu errichten und zu integrieren. Das Energiekonzept für das Hotel muss aber erst noch erstellt werden.

 

Nach einer kurzen Pause stellt Frau Teske die Bauleitplanung zu dem Hotelprojekt vor. Sie erläutert, dass bisher die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 vorgestellt wurde. Für diese wurde der Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2011 gefasst. Die Planungen der 4. Änderung sehen vor, dass Hotels, die dem Yachthafen dienen und 1 bis 3 Vollgeschosse haben, zulässig sind. Im Zusammenhang mit der neugeplanten Hotelbebauung ist dieses Konzept so nicht umsetzbar, da das neue Hotel ein Vollgeschoss mehr erhalten soll. Daher soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB für das Gebiet als 7. Änderung aufgestellt werden und die Fläche der 4. Änderung entsprechend verkleinert werden. Ergänzend zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll ein Durchführungsvertrag geschlossen werden,  der zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen sowie zur Tragung der Planungs-und Erschließungskosten nach §54 VwVfG verpflichtet. Der Vertrag ist bis spätestens zum Satzungsbeschluss nach §10 Abs. 1 BauGB abzuschließen und enthält Regelungen zum Trägerwechsel (§12 Abs. 5 BauGB) und Regelungen über die Aufhebung (§12 Abs. 6 BauGB).

 

Frau Teske erklärt, dass eine frühzeitige Beteiligung der Bürger (nach § 3 Abs. 1 BauGB) bereits am 28.10.2014 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54, 4. Änderung stattgefunden hat und daher für die 7. Änderung nicht mehr durchgeführt werden müsse, da sich die Planinhalte nur unwesentlich ändern. Auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 1 BauGB) wurde vom 24.04. –30.05.2014 durchgeführt und müsse nicht erneut für die 7. Änderung durchgeführt werden. Als nächster Verfahrensschritt müsse der Auslegungsbeschluss gefasst werden.

 

Frau Weise liest den geänderten Beschlussvorschlag vor.

 

  1. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet wird die 7. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotels mit 4 Vollgeschossen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. ist bereits im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 erfolgt.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll ist im Rahmen einer Auslegung im Bauamt durchgeführt werden. einer Informationsveranstaltung am 28.10.2014 durchgeführt worden.

 

Herr Kasten fragt, ob wirklich Rechtssicherheit für den Bebauungsplan bei dieser Vorgehensweise gewährleistet ist.

 

Frau Teske erwidert, dass dem so wäre. Die Beteiligung ist nur in einem anderen Rahmen erfolgt. Die Grundzüge der Planung wurden aber erläutert.

 

Herr Greve fragt, ob Rechtssicherheit für den Bebauungsplan auch bei einer Änderung des Landschaftsbildes durch das zusätzliche Vollgeschoss besteht.

 

Herr Weber antwortet, dass Frau Teske diese Frage bereits bejaht hat.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

1.               Für das in der Anlage dargestellte Gebiet wird die 7. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotels mit 4 Vollgeschossen.

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.               Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen ist bereits im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 erfolgt.

 

4.               Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll ist im Rahmen einer Auslegung im Bauamt durchgeführt werden. einer Informationsveranstaltung am 28.10.2014 durchgeführt worden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

 

 

 

 

Pause von 21.00 Uhr bis 21.10 Uhr