Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage.
Er macht auf einen Fehler auf der Seite 2 des Haushaltsplanes aufmerksam. Unter dem Punkt 1.3 Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen sowie die Umlagen in den letzten abgeschlossenen Jahren, im Vorjahr und im Haushaltsjahr : In der Zeile 3 Gewerbesteuer, Spalte 4 2014, steht eine Gewerbesteuereinnahme in Höhe von 3.825 000 € geschrieben; dieser Betrag müsse sich entsprechend unter Punkt 1.3.1 Entwicklung der Gewerbesteuer und des Einkommensteueranteils, Zeile 12 2014, Spalte 2 Gewerbesteuer wiederfinden (anstatt 2.686.400 müsse dort 3.825.000 stehen).
Des Weiteren macht er darauf aufmerksam, dass sich der Betrag Sonderschlüsselzuweisungen (Punkt 1.3 Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen sowie die Umlagen in den letzten abgeschlossenen Jahren, im Vorjahr und im Haushaltsjahr, Zeile 10) nunmehr in den Allgemeinen Schlüsselzuweisungen widerspiegele und es zukünftig diese Zeile nicht mehr gebe.
Herr Holtfester erklärt weiter, dass das Zuschussvolumen der Stadt Neustadt in Holstein sehr hoch sei und zukünftig darauf geachtet werden solle, dass kommunale Subventionen für auslaufende Förderprogramme nicht Überhand nehmen.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Herr Kasten verweist auf das Haushaltsdefizit von 340.000 € und erläutert die Gründe hierfür. Die CDU-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.
Frau Giszas spricht noch einmal die Erfolge und Misserfolge des vergangenen Jahres an. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Herr Dr. Böckenhauer lässt das Jahr 2014 Revue passieren. Er bedankt sich für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin und der Verwaltung.
Herr Reichert gibt eine Stellungnahme der BGN-Fraktion über den Haushalt 2015 ab.
Beschluss: Die Haushaltssatzung 2015 wird nebst Haushaltplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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