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Auszug - a) 17. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW) b) 15. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW)   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1235/14 a) 17. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW)
b) 15. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Bericht:

 

Frau Litzka berichtet laut Vorlage.

 

Die Ermittlung der kostendeckenden Gebührenermittlung liegt anhand des Gutachtens der Wibera vor.

Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung werden auf Grundlage der höheren Abschreibung des Wiederbeschaffungszeitwerts errechnet.

Das kommunale Abgabengesetz (KAG SH)gibt die Möglichkeit einer Wahl. Die Stadtwerke können auch die Abschreibung auf den Anschaffungs- und Abschreibungswert wählen. Um die Kostensteigerungen mit aufzufangen entschied man sich bislang zur erhöhten Abschreibung.

Die Werkleitung schlägt vor, weiterhin so zu verfahren.

Diskussion:

 

Die Stellungnahme des Gemeindeprüfungsamts wird zur Kenntnis genommen.

Herr Benker fragt nach, ob es eine Begründung für die Ausführungen des Gemeindeprüfungsamts gibt. Frau Litzka verneint dies.

Herr Hoff fragt nach, warum für 2015 noch keine Grundgebühr eingeführt wird. Frau Litzka berichtet, dass die Umsetzung der neuen Tarifstruktur inkl. einer Grundgebühr im Bereich Abwasser erst in 2016 umgesetzt wird, um die Kunden nicht durch zu viele Änderungen zu überfordern.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die vorgelegten Satzungsentwürfe werden gem. Anlage 1 als 17. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung und gem. Anlage 2 als 15. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2015 beschlossen.

 

(Hinweis: Die Gebührensätze sind nach erfolgter Entscheidung in den Gremien im Nachhinein einzupflegen).

 

Protokollnotiz:

 

Der Stadtwerkeausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 17.11.14 für die Variante Kostendeckende Gebühren für 2015 entschieden.

 

Somit ergibt sich:

 

Benutzungsgebühr A                                            2,98 Euro/m³

 

Benutzungsgebühr B                                                    38,19 Euro/m³

 

Benutzungsgebühr C                                                  13,31 Euro/m³             

 

Benutzungsgebühr                                           0,29 Euro/m³

Niederschlagswasser

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig