Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Cremer berichtet anhand der Vorlage.
Dies führt zu einer regen Diskussion, bei der folgende Punkte kontrovers diskutiert werden:
- Ist die vorgeschlagene massive Erhöhung zumutbar für die Pflichtigen? - Kann eine Entscheidung getroffen werden, ohne dass konkretes Zahlenmaterial seitens der TALB vorliegt? Bzw. - Sollte die Entscheidung nicht vertagt werden, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Jahresabschluss der TALB vorliegt? - Kann nicht die Aufteilung der TALB-Kosten wie bisher erfolgen, mit der Folge, dass der Tourismusbeitrag in der gleichen Höhe erhoben wird und die Fremdenverkehrsabgabe nur moderat erhöht werden muss?
Herr Kasten stellt den Antrag, dass die Aufteilung der TALB-Kosten bei der bisherigen Aufteilung bleiben (wie in der Vorkalkulation 2013 – in Ermangelung konkreter Zahlen seitens der TALB) soll, da dies wohl seinerzeit eine sachlich richtige Erarbeitung seitens Herrn Lackner gewesen sein musste.
Der Antrag lautet:Die Fremdenverkehrsabgabe soll 21,50 € per Vorteilseinheit kosten.
Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird mit der Variante 2 aus der Vorlage mit Zahlung der Differenz aus städtischen Mitteln beschlossen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 3 Enthaltung:1
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