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Auszug - 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 12.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:33 - 22:46 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1221/14 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr CremerAktenzeichen:122-742-22-Kri
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Beteiligt:5 Tourismus-Service
Bearbeiter/-in: Kripke, Eddie  12 Finanz- und Grundstücksabteilung

Herr Cremer berichtet anhand der Vorlage.

 

Dies führt zu einer regen Diskussion, bei der  folgende Punkte kontrovers diskutiert werden:

 

-          Ist die vorgeschlagene massive Erhöhung zumutbar für die Pflichtigen?

-          Kann eine Entscheidung getroffen werden, ohne dass konkretes Zahlenmaterial seitens der TALB vorliegt? Bzw.

-          Sollte die Entscheidung nicht vertagt werden, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Jahresabschluss der TALB vorliegt?

-          Kann nicht die Aufteilung der TALB-Kosten wie bisher erfolgen, mit der Folge, dass der Tourismusbeitrag in der gleichen Höhe erhoben wird und die Fremdenverkehrsabgabe nur moderat erhöht werden muss?

 

Herr Kasten stellt den Antrag, dass die Aufteilung der TALB-Kosten bei der bisherigen Aufteilung bleiben (wie in der Vorkalkulation 2013 – in Ermangelung konkreter Zahlen seitens der TALB) soll, da dies wohl seinerzeit eine sachlich richtige Erarbeitung seitens Herrn Lackner gewesen sein musste.

 

Der Antrag lautet:Die Fremdenverkehrsabgabe soll 21,50 € per Vorteilseinheit kosten.

 

Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

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Beschluss:

Die 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird mit der Variante 2 aus der Vorlage mit Zahlung der Differenz aus städtischen Mitteln beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 5

Ablehnung: 3

Enthaltung:1

 

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