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Auszug - Hafenangelegenheiten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtwerkeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1212/14 Hafenangelegenheiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Bericht:

 

Werkleiterin Frau Vera Litzka berichtet anhand der Vorlage.

Frau Litzka berichtet, dass die Hafensatzungen und Betriebsordnungen das letzte Mal 2011 geändert wurden, hier jedoch nur die Gebühren für Gastlieger.

 

Die Gebühren für den Sportboothafen, Kailiegegebühren und Krangebühren sind im Jahre 2003 letztmalig angehoben worden.

 

Als Tischvorlage wurden die Vergleiche der Liegeplatzgebühren/-Entgelte Traditionsschiffe, der Vergleich der Kranentgelte sowie der Vergleich der Hafenabgaben vorher und nachher sowie im Bezug auf die Nachbarhäfen gereicht.

 

Frau Litzka legt dar, wie es zu den Berechnungsgrundlagen und der neuen Struktur für die Liegeplätze im Sportboothafen gekommen ist

 

 

Bürgerbeteiligung:

Herr Heinz Tuchen berichtet, dass an seinem jetzigen Liegeplatz am Steg A (14m Länge) bereits zehn Meter lange Schiffe Schwierigkeiten mit dem Manövrieren haben.

Die neuen Bewertungskriterien, wie z.B. eine gute Lage oder eine gute Erreichbarkeit kann Herr Tuchen nicht nachvollziehen. Herr Tuchen führt aus, dass wenn er seinen jetzigen Liegeplatz behält und mit 14m abgerechnet wird, bedeutet dies für ihn eine Erhöhung um 60%.

 

Herr Berthold Piechatzek führt aus, dass er es sehr positiv bewertet, dass die neue Regelung auf die Größe der Schiffe zugeschnitten ist und sich jeder Segler einen adäquaten Platz aussuchen kann.  Herr Piechatzek hat auch keine Zweifel, dass die insgesamt 300 verfügbaren Liegeplätze nicht ausreichen.

 

Zur Ausführung von Frau Litzka, dass man auch mit der neuen Entgeltordnung noch im unteren Preissegment aller vergleichbaren Häfen angesiedelt sei, erläutert Frau Susanne Saparautzki, dass man den Neustädter Hafen z.B. nicht mit dem Grömitzer Hafen vergleichen kann, denn der Service sei doch ein ganz anderer.

 

 

 

Diskussion:

 

Herr Clemens Reichert greift die Kritik von Herrn Tuchen auf und bittet darum, dass die Stege A, G und H noch einmal überprüft werden.

Herr Dirk Brodowski regt an, Strom- und Wasserkunden der Stadtwerke nur eine 50- prozentige Ermäßigung anstelle einer völligen Befreiung von der Versorgungsgebühr zu gewähren.

Die Mitglieder des Werkausschusses sowie die Bürgermeisterin sprechen ihren Dank für die gute Vorbereitung und Ausarbeitung dieser Vorlagen aus.

Frau Dr. Batscheider führt aus, das mit der Umsetzung der neuen Hafensatzung sowie der neuen Struktur und Berechnung der Liegeplätze im Sportboothafen mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei der Vertrags- und Rechnungsgestaltung umgesetzt wird.

Die geänderte Benutzungsordnung für die Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein liegt als Anlage 2 dem Protokoll bei.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Hafengebühren im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein, die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein, die Betriebsordnung für die Benutzung von städtischen  Kränen und Universal-Lader sowie die neue Struktur für Liegeplätze im Sportboothafen zu beschließen.

 

Protokollnotiz:

 

Der Werkausschuss bittet darum, die Benutzungsordnung für die Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein um den Punkt einer Bergungs- und Abwrackversicherung zu ergänzen.

 

Unter §2 (5) Pflichten des Nutzungsberechtigten wurde ergänzt:

Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung sowie eine Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung abgeschlossen werden. Weiter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Bootes verpflichtet, die Haftpflichtversicherung sowie die Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung zu verpflichten, den Hafenbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn der Versicherungsschutz endet.

Die ergänzte Benutzungsordnung liegt den Stadtverordneten als Tischvorlage vor.

 

In der Vorlage steht im Sachverhalt sowie in Anlage 4, dass die Versorgungspauschale (30€) für Strom- und Wasserkunden der Stadtwerke komplett entfallen. Der Werkausschuss bittet darum, die Reduktion der Pauschalen auf maximal 50% zu begrenzen. Die Anlage 4 wird geändert als Tischvorlage den Stadtverordneten vorgelegt.

Der neue Mietvertrag wird dahingehend angepasst.

 

Der Stadtwerkeausschuss bittet darum, die Stege A, G und H (Innenseite) noch einmal auf Länge und Breite zu kontrollieren.

Die Werkleitung sagt zu, dies zu erledigen und bei der Vergabe der Plätze an die zukünftigen Boxenmieter zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig