Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Erweiterung Kindertagesstätte "Schatzinsel" Schulstrasse   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1175/14 Erweiterung Kindertagesstätte "Schatzinsel" Schulstrasse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung

Bericht:

Herr Weber trägt anhand der Vorlage vor.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Heckel fragt, ob die Verwaltung Zahlen über die aktuellen und zu erwartenden Kindergartenkinder erheben könne, um einen tatsächlichen Bedarf an Plätzen zu ermitteln.

 

Herr Sela stellt dar, dass keine 100-prozentige Ermittlung des Bedarfs möglich sei, da nicht absehbar ist, wie viele Kinder durch das Neubaugebiet Lübscher-Mühlenberg hinzu kommen. Zudem sei es üblich, direkt nach der Geburt die Kinder für einen Kindergartenplatz anzumelden.

 

Herr Raloff erklärt, dass die Verwaltung bereits eine Bedarfsermittlung u.a. auf Basis von Zahlen des Statistischen Landesamtes, des Meldeamtes und der Nachfragequote durchgeführt habe. Diese Bedarfsermittlung stellt die Grundlage der Vorlage dar.

 

Herr Weber fügt hinzu, dass der Stadt durch das Neubaugebiet Mittel aufgrund eines städtebaulichen Vertrags für den Bau einer Kindertageseinrichtung zufließen.

 

Herr Greve plädiert für eine nachhaltige Bausubstanz. Auch solle bedacht werden, dass die Schule später die Räumlichkeiten weiter nutzen kann. Herr Greve fragt, ob die Holzbaurahmenbauweise einer späteren intensiven schulischen Belastung auch standhalte.

 

Frau Weise erklärt, dass für Massivbauweisen eine Abschreibungsdauer von 80 Jahren vorgeschrieben ist und dass die Holzbauweise über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werde. Somit könne davon ausgegangen werden, dass das Gebäude mindestens 50 Jahre überdauern werde.

 

Herr Heckel fragt, ob der Bau von Solarpanelen auf dem Dach für den Eigenbedarf z.B. der Beheizung der Räumlichkeiten, in die Planung mit aufgenommen wurde.

 

Frau Weise erklärt, dass diese Möglichkeit noch nicht mit in die Planung aufgenommen wurde. Die Solaranlage würde zwar später die Energiekosten leicht senken, jetzt jedoch die Investitionskosten erhöhen.

 

Herr Reichert erklärt, dass das Vorhaben vorangetrieben werden muss, um die Übergangslösung mit Containern endgültig aufgeben zu können.

 


Beschluss:

 

1.Dem Entwurf (Variante 7 vom 14.08.14) zur Erweiterung der Kindertagesstätte „Schatzinsel“

   wird zugestimmt.

 

2.Die im NTHH 2014 verhängte Sperre für die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

   435.000 € (kassenwirksam im HH-Jahr 2015) wird aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig