Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Die Vorsitzende geht auf die Vorlage ein und fragt, ob Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge vorliegen.
Herr Geusen-Rühle führt aus, dass in § 1 Abs. 1a) und 1b) jeweils Absatz 2 Satz 2 und 3 zur Rechtsklarheit dahin gehend zu ändern seien, dass der Punkt nach dem Wort „Vormerkliste“ durch ein Komma zu ersetzen ist.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest die Vorsitzende den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der Änderung in § 1 Abs. 1a) und 1b).
Beschluss: Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ wird in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen beschlossen:
§ 1 Abs. 1a) Absatz 2 Satz 2 und 3 werden wie folgt zusammen gesetzt:
Neu: „Über die Aufnahme der Kinder und der Vergabe entscheidet die Leitung der Einrichtung nach Alter und einer Vormerkliste, über die Vergabe von Ganztagsplätzen nach der nachgewiesenen Berufstätigkeit.“
§ 1 Abs. 1b) Absatz 2 Satz 2 und 3 werden wie folgt zusammen gesetzt:
Neu: „Über die Aufnahme der Kinder und der Vergabe entscheidet die Leitung der Einrichtung nach Alter und einer Vormerkliste, über die Vergabe von Ganztagsplätzen nach der nachgewiesenen Berufstätigkeit.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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