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Auszug - Neufassung der Benutzungs- und Gebührenssatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1154/14 Neufassung der Benutzungs- und Gebührenssatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Die Vorsitzende geht auf die Vorlage ein und fragt, ob Änderungs- oder Ergänzungsvor-schläge vorliegen

 

Die Vorsitzende geht auf die Vorlage ein und fragt, ob Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge vorliegen.

 

Herr Geusen-Rühle führt aus, dass in § 1 Abs. 1a) und 1b) jeweils Absatz 2 Satz 2 und 3 zur Rechtsklarheit dahin gehend zu ändern seien, dass der Punkt nach dem Wort „Vormerkliste“ durch ein Komma zu ersetzen ist.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest die Vorsitzende den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der Änderung in § 1 Abs. 1a) und 1b).

Beschluss:

 

Beschluss:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ wird in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen beschlossen:

 

§ 1 Abs. 1a) Absatz 2 Satz 2 und 3 werden wie folgt zusammen gesetzt:

 

Neu: Über die Aufnahme der Kinder und der Vergabe entscheidet die Leitung der Einrichtung nach Alter und einer Vormerkliste, über die Vergabe von Ganztagsplätzen nach der nachgewiesenen Berufstätigkeit.“

 

§ 1 Abs. 1b) Absatz 2 Satz 2 und 3 werden wie folgt zusammen gesetzt:

 

Neu: „Über die Aufnahme der Kinder und der Vergabe entscheidet die Leitung der Einrichtung nach Alter und einer Vormerkliste, über die Vergabe von Ganztagsplätzen nach der nachgewiesenen Berufstätigkeit.“

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig