Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz" ab 01.08.2014  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1153/14 Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz" ab 01.08.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage

 

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

 

Ergänzend führt Herr Raloff aus, dass vor zwei Jahren die letzte Anpassung der Gebühren vorgenommen worden sei. Für die Kalkulation der Gebühren seien die Rechnungsergebnisse 2013 berücksichtigt worden. Anschließend erläutert er die Gebührenübersicht sowie die Abweichung der Gebührenhöhe für den Früh- und Spätdienst im Bereich der U3 und Ü3-Betreuung und beantwortet hierzu Fragen, z. B. zur Höhe des Elternanteils, zur unterschiedlichen Gebührenhöhe für die Früh- und Spätdienstbetreuung im Kindergarten oder in der Krippe.

 

Herr Veldkamp geht auf den Vorschlag der Verwaltung ein und führt aus, dass eine Erhöhung von Gebühren für beide Seiten immer eine schwierige Situation sei. Er könne verstehen, dass unter Berücksichtigung der gestiegenen Personalkosten eine Erhöhung als notwendig erachtet werde. Seiner Meinung nach belaste jedoch die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung insbesondere die Geringverdiener sehr stark. Er unterstützt, wenn eine Erhöhung gewollt sei, die Empfehlung von Seiten des Beirates der Kindertagesstätten.

 

Herr Dr. Böckenhauer schließt sich den Ausführungen an und ist unter Berücksichtigung der jetzigen Finanzlage der Stadt der Meinung, Gebührenerhöhungen im sozialen Bereich und insbesondere im Kindergartenbereich zu überdenken.

 

Herr Kasten führt aus, dass trotz der verbesserten Finanzlage der Stadt die Gebühren anzupassen seien, da die Kosten im Kindergartenbereich nachweisbar erheblich gestiegen sind. Trotz der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhung, würden die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten weiterhin niedriger sein, als in den umliegenden Kindertagesstätten.

 

Herr Geusen-Rühle führt aus, dass sich die Stadt in einer Zwangslage befinde. Es sei jedoch festzustellen, dass die Gebühren für den Früh- und Spätdienst in einem Kindergarten oder in einer Krippe nicht im Verhältnis stehen.

 

Herr Reichert stellt den Antrag, die Gebühren für den Früh- und Spätdienst in der Krippenbetreuung den Gebühren für eine Kindergartenbetreuung anzugleichen.

 

Herr Hüttmann gibt zu bedenken, welcher Personenkreis von der Gebührenerhöhung für die Inanspruchnahme des Früh- und Spätdienstes betroffen sei. Betroffen seien die Berufstätigen, die aufgrund der vom Arbeitsgeber vorgegebenen Arbeitszeiten auf diese Randzeiten angewiesen sind. Auch ist zu berücksichtigen, dass im Gesundheitsbereich bereits um 6:00 Uhr die Arbeitszeit beginnt.

 

Frau Haamann weist darauf hin, dass nur von berufstätigen Eltern der Früh- und Spätdienst in Anspruch genommen werde.

 

Frau von Levetzow geht auf die Ausführungen von Frau Haamann ein und berichtet, dass auch in den Gesprächrunden „Frau und Beruf“ immer wieder von Frauen berichtet werde, dass sie ihrem Beruf in den vom Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitszeiten ohne Inanspruchnahme der Früh- bzw. Spätbetreuung oder Früh- und Spätbetreuung nicht nachgehen könnten.

 

Herr Reichert ist der Meinung, einen Elternanteil von 30 % an den Gesamtkosten festzusetzen.

 

Herr Schumacher unterstützt den Verwaltungsvorschlag. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die letzte Erhöhung vor zwei Jahren  erfolgte.

 

Herr Heckel spricht sich für den Vorschlag des Beirates aus.

 

Herr Raloff geht noch einmal auf die Entwicklung der Gesamtkosten im Kindergartenbereich ein und erläutert die finanziellen Auswirkungen für die Stadt unter Berücksichtigung der in der Vorlage aufgezeigten Erhöhungen.

 

Herr Reichert zieht seinen Antrag zurück.

 

Die Vorsitzende fasst die Wortbeiträge zusammen und gibt zu bedenken, dass die Betreuung von Kindern bezahlbar bleiben müsse. Vor allen für Eltern mit zwei oder drei Kindern.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest die Vorsitzende den Beschlussvorschlag und lässt hierüber abstimmen.

Beschluss:

 

Beschluss:

Folgende monatlichen Gebühren werden im Rahmen der Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ festgesetzt:

Die monatliche Gebühr beträgt ab 01.08.2014 für einen

 

Ü 3 - Betreuungsplatz

Gebühr

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

104,00 €

7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

123,00 €

7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

139,00 €

7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

174,00 €

Nachmittagsplatz (13:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

95,00 €

Hortplatz

139,00 €

Frühdienst (5:45 Uhr bis 7:30 Uhr)

26,00 €

Spätdienst (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

20,00 €

 

 

U 3-Betreuungsplatz (Krippenplatz)

 

7:30 Uhr bis 11:30 Uhr

183,00 €

7:30 Uhr bis 14:30 Uhr

320,00 €

7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

390,00 €

Frühdienst (5:45 Uhr bis 7:30 Uhr)

15,00 €

Spätdienst (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

11,00 €

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis der stimmberechtigten Mitglieder:

Zustimmung: 6Ablehnung: 3Enthaltung: