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Auszug - 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Franck´sche Tannen), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1119/14 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Franck´sche Tannen),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Herr Weber zitiert aus der Sitzungsvorlage (VO/1119/14) den dort dargelegten Sachverhalt.

 

Frau Dr. Batscheider ergänzt, dass der Sprecher der Eigentümergesellschaft am 24.03.2014 eine E-Mail gesandt habe und verliest diese:

„Da ich zu der gemeinsamen Ausschusssitzung am 25.03.2014 nicht erscheinen werde, möchte ich Ihnen im Hinblick auf etwaige Nachfragen der Ausschussmitglieder nochmals ausdrücklich mitteilen, dass ich nach der letzten Erörterung im Hauptausschuss die Angelegenheit mit der Erbengemeinschaft auf der Basis meiner Vorschlagsskizze erörtert habe. Die Erbengemeinschaft hat sich in dieser Besprechung auf der Basis dieser Skizze bereit erklärt, den verbleibenden Waldteil wie auch die dahinterliegende Koppel am Schaarweg einer Waldstiftung - konkret der von Herrn Schulenburg in Gründung befindlichen Stiftung - zu übertragen. Auch mit Herrn Schulenburg habe ich diesbezüglich bereits gesprochen.“

Herr Dr. Dalke und Herr Dr. Pasenau weisen darauf hin, dass bei einer geplanten Tiefe der Baufläche von ca. 85 m (siehe Planungsziel) ein erheblicher Teil der ca. 300 m tiefen Waldfläche verloren geht.

 

Herr Schulenburg (Gründer der geplanten Stiftung) teilt mit, dass er sein Vorhaben mit der Landesforstverwaltung abgestimmt habe. Der Wald könne nicht als „Wirtschaftswald“ betrieben werden, da dieses erstens nicht stiftungskonform und zweitens die Fläche für eine Wirtschaftlichkeit zu klein sei. Der Wald werde daher zu einem Naherholungswald mit Lehrpfad umgestaltet, dies entspreche dem Stiftungszweck.

 

Herr Dr. Morgenroth weist darauf hin, dass der Wald bereits jetzt sehr klein sei und durch die geplante Bebauung weiter reduziert würde. Ein Waldpark (wie soeben von Herrn Schulenburg vorgestellt) habe keinen Vorteil für die Natur. Die Zulässigkeit einer Waldumwandlung sei davon abhängig, wie die Öffentlichkeit sich dazu verhalte.

 

Herr Dr. Pasenau ergänzt, dass nach § 9 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes die Genehmigung einer Waldumwandlung zu versagen sei, wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegend öffentlichen Interesse liege. Dieses überwiegende öffentliche Interesse sei in der Sitzung des Ortsbeirates Pelzerhaken dokumentiert worden.

 

Herr Geusen-Rühle entgegnet, dass das in § 9 Abs. 3 Landeswaldgesetz genannte „überwiegende öffentliche Interesse“ nicht gleichzusetzen sei mit der überwiegenden Meinung der Öffentlichkeit, sondern hier seien öffentliche Belange gemeint. Er weist darauf hin, dass auch die künftigen Gärten der vier Häuser in 2. Reihe einen ökologischen Wert haben werden.

 

Herr Reichert weist darauf hin, dass eine 1. Baureihe entlang der Wiesenstraße ohnehin bebaut werden dürfe. Seitens der Verwaltung sei eine gute Lösung aufgezeigt worden, zumal der hinter der Bebauung liegende Wald durch die Stiftung erhalten werde.

 

Frau Disselhoff erklärt, dass der Wald insbesondere durch die Nähe des Schaarwaldes eine hohe ökologische Bedeutung habe. Er sei als Randbereich des FFH-Gebietes eine bedeutende ökologische Nische. Außerdem hätten sich die Pelzerhakener gegen eine Bebauung ausgesprochen. Bereits das Zugeständnis einer 1. Baureihe entlang der Wiesenstraße sei eine erhebliche Wertsteigerung für den Eigentümer.

 

Herr Buchwald entgegnet, dass die 1. Baureihe entlang der Wiesenstraße nach § 34 BauGB auch ohne jedes Zutun der politischen Gremien zulässig sei. Eine Waldumwandlung sei dem Eigentümer durch die Untere Forstbehörde bereits in Aussicht gestellt worden. Städtebaulich sei es durchaus sinnvoll, einen Teil der bisherigen Waldfläche, die an drei Seiten von Bebauung umgeben sei, für eine Arrondierung der Bebauung zu nutzen.

 

Herr Kasten hält den von der Verwaltung aufgezeigten Kompromiss für sehr sinnvoll, da der Wald größtenteils erhalten werde und durch die Fledermäuse und sonstigen Tiere weiterhin genutzt werden könne.

 

 

Herr Pohl erklärt, dass der Kompromiss auch für die Pelzerhakener und Gäste gut sei, da der Wald künftig - im Gegensatz zur jetzigen Situation - von der Bevölkerung genutzt werden könne.

 

Herr Dr. Pasenau erklärt, dass er mit der Unteren Forstbehörde gesprochen habe und diese ihm mitgeteilt habe, dass ihr von einem Antrag auf Waldumwandlung nichts bekannt sei.

 

Herr Buchwald entgegnet, dass die Untere Forstbehörde dem Eigentümer vor einigen Jahren die Waldumwandlungsgenehmigung in Aussicht gestellt habe.

 

Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlag (VO/1119/14) enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt im Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten darüber abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald dargestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6              Ablehnung: 2              Enthaltung: 1