Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Weber berichtet anhand der Vorlage. Diskussion: Keine
Beschluss: 1. Für das Gebiet „Hafenwestseite“ (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 87 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Städtebauliche Neuordnung (funktional und gestalterisch) des Gebietes Hafenwestseite / Bahnhof wegen Änderung vorhandener Nutzungsstrukturen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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