Beschluss:
1. Das operative Ziel 1.B des 3. Themenfelds „Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft“ wird wie folgt formuliert:
„Ab sofort werden bis zu 50% der Wohnungen in Bauprojekten, die durch Bauleitplanungen gesichert werden, sozial geförderter Wohnraum. In jedem Bauleitverfahren wird die genaue Zahl festgelegt.“
2. Die Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele zu entwickeln und der Selbstverwaltung vorzustellen.
3. Zur fortlaufenden Prozessbegleitung und Umsetzung der erarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie soll das Nachhaltigkeitsmanagements im Stellenplan 2023 unbefristet als Stabstelle mit 1,0 VZÄ berücksichtigt werden.