Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann leitet ausführlich zur Vorlage ein.
Der Vorsitzende übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Kahl und erläutert, dass sich die CDU-Fraktion dafür aussprechen würde, im 3. Themenfeld: Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft das operative Ziel 1.B umzuformulieren in „Ab sofort werden bis 40 % der Wohnungen in Bauprojekten, die durch Bauleitplanungen gesichert werden, sozial geförderter Wohnraum“.
Es folgt eine intensive Debatte mit teils mehrfachen Wortbeiträgen von Frau Giszas und den Herren Greve, Neubauer, Schmidt, Spieckermann, Heckel, Vowe und Kahl zu den Zielsetzungen des Strategiepapiers, den sich hieraus ableitenden und umsetzbaren, möglichen Maßnahmen, die unterschiedlichst auf kommunalpolitischer Ebene und seitens der Verwaltung in der Vergangenheit behandelt wurden, den bisherigen Festsetzungen zum sozialen Wohnungsbau, der Ausformulierung des vorgenannten Operativen Ziels 1.B. im 3. Themenfeld, der Entfristung der Stelle Nachhaltigkeitsmanagement und den politischen Entwicklungen im ÖPNV. Herr Vowe stellt den Antrag, das Ziel 1.B des 3. Themenfelds in „Ab sofort werden bis zu 40 % der Wohnungen […]“ zu ändern. Herr Heckel stellt den Antrag, das Ziel 1.B des 3. Themenfelds in „Ab sofort werden mindestens 40 % der Wohnungen […]“ zu ändern.
Der Vorsitzende stellt, nachdem Frau Giszas darauf aufmerksam gemacht hat, dass der zuletzt gestellte Antrag weitergehend sei, die Anträge nacheinander zur Unterababstimmung. Abstimmungsergebnis Formulierung „[…] mindestens […]“ /Zwischenabstimmungsergebnis v.A.w. berichtigt – Hp 15.09.22 Mithin ist keiner der Änderungsanträge angenommen. Der Vorsitzende stellt sodann den Beschlussvorschlag der Vorlage auf Antrag von Herrn Schmidt einzeln nach Absätzen unterteilt zur Abstimmung.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Die Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele zu entwickeln und der Selbstverwaltung vorzustellen.
2. Zur fortlaufenden Prozessbegleitung und Umsetzung der erarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie soll das Nachhaltigkeitsmanagements im Stellenplan 2023 unbefristet als Stabstelle mit 1,0 VZÄ berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: zu 1: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 4 zu 2: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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