Ab dem Haushaltsjahr 2020 wird der Betrag für die Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten der Stadtverordneten bei den auswärtigen Neustadt-Treffen auf 4.000,00 € begrenzt. Die Kostenübernahme pro Teilnehmer wird auf maximal 200,00 € festgesetzt. Weiteren Vertretern und Organisationen wird nach Haushaltslage ein Zuschuss auf Antrag gewährt. Die Aufwendungen für die Repräsentationskosten der Delegation sind auf 1.000,00€ zu beschränken.
04.12.2019 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Ab dem Haushaltsjahr 2020 wird der Betrag für die Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten der Stadtverordneten bei den auswärtigen Neustadt-Treffen auf 4.000,00 € begrenzt. Die Kostenübernahme pro Teilnehmer wird auf maximal 200,00 € festgesetzt. Weiteren Vertretern und Organisationen wird nach Haushaltslage ein Zuschuss auf Antrag gewährt. Die Aufwendungen für die Repräsentationskosten der Delegation sind auf 1.000,00€ zu beschränken.