Die im Sachverhalt dieser Vorlage genannten Grundsätze der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung und Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung mit § 246e, § 31 Abs.3, § 34 Abs.3b und § 36a BauGB mit den Punkten I.-V. werden beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung, in der die §§ 9 und 11 ergänzt werden. Der Bürgermeister hat bei seiner Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung der Gemeinde nach § 36a BauGB die gem. Pkt. 1 beschlossenen Grundsätze zu beachten.
28.05.2026 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die im Sachverhalt dieser Vorlage genannten Grundsätze der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung und Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung mit § 246e, § 31 Abs.3, § 34 Abs.3b und § 36a BauGB mit den Punkten I.-V. werden beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung, in der die §§ 9 und 11 ergänzt werden. Der Bürgermeister hat bei seiner Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung der Gemeinde nach § 36a BauGB die gem. Pkt. 1 beschlossenen Grundsätze zu beachten.