1. Für ein Gebiet im Bereich des Hotels Strandkind in Pelzerhaken (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Hotel“ gemäß § 11 BauNVO zur planungsrechtlichen Sicherung und städtebaulich geordneten Weiterentwicklung des bestehenden Hotelstandortes. Hierdurch sollen insbesondere Erweiterungsmöglichkeiten für zusätzliche touristische Angebote geschaffen werden, die der Stärkung der touristischen Infrastruktur sowie einer besseren Auslastung des Betriebes in der Zwischen- und Nachsaison dienen. Gleichzeitig sollen die Belange der angrenzenden Wohnnutzungen berücksichtigt und eine verträgliche städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.
4. Die Ausarbeitung des Planentwurfs sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt durch das Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein.
5. Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entstehenden weiteren Planungskosten, insbesondere für erforderliche Fachgutachten (z. B. schalltechnische Untersuchungen), sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu einen Planungskostenvertrag vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.