Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 28.05.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Einwohnerfragen      
Ö 3     Niederschrift der Sitzung vom 16.04.2026  
SI/3359/26  
Ö 4     Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen (siehe Anlage 1 zur Sitzung)      
Ö 5     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6     Antrag der BGN-Fraktion hier: Prüfauftrag Hafenbrücke (siehe auch Anlage 2 zur Sitzung)  
Enthält Anlagen
VO/3515/26  
Ö 7     Anpassung der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein hier: Erweiterung der Zulässigkeit von PV-/Solarthermieanlagen  
Enthält Anlagen
VO/3529/26  
Ö 8     Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Neustadt in Holstein (für ein Gebiet im Bereich zwischen Pelzerhakener Straße und Luuskrog/Birkenweg) - Erweiterung Hotel Strandkind hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/3522/26  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. r ein Gebiet im Bereich des Hotels Strandkind in Pelzerhaken (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Hotel“ gemäß § 11 BauNVO zur planungsrechtlichen Sicherung und städtebaulich geordneten Weiterentwicklung des bestehenden Hotelstandortes. Hierdurch sollen insbesondere Erweiterungsmöglichkeiten für zusätzliche touristische Angebote geschaffen werden, die der Stärkung der touristischen Infrastruktur sowie einer besseren Auslastung des Betriebes in der Zwischen- und Nachsaison dienen. Gleichzeitig sollen die Belange der angrenzenden Wohnnutzungen berücksichtigt und eine verträgliche städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen.

4. Die Ausarbeitung des Planentwurfs sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt durch das Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein.

5. Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entstehenden weiteren Planungskosten, insbesondere für erforderliche Fachgutachten (z. B. schalltechnische Untersuchungen), sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu einen Planungskostenvertrag vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

Ö 9     Grundsatzbeschluss der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog."Bauturbo") gem. § 246e BauGB sowie für das Zustimmungsverfahren nach § 36 a BauGB  
Enthält Anlagen
VO/3518/26-1  
Ö 10     Widmung von Straßen und Wegen  
Enthält Anlagen
VO/3527/26  
Ö 11     Einziehung von Wegen und Straßen  
Enthält Anlagen
VO/3536/26  
Ö 12     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 12.1     Hafensteig      
Ö 12.2     Beginn der Bauarbeiten in der Eutiner Straße      
Ö 12.3     Baubeginn Teufelsberg      
N 13     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zu TOP 4: Tabelle zum Berichtswesen_19_05_2026 (191 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich zu TOP 6: gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BGN, SPD, B'90/GRÜNE (5028 KB)