Der Zuschuss für die ambulante Suchtkrankenhilfe des Kirchenkreises Ostholstein und die allgemeinen Fördermittel werden ab dem Haushaltsjahr 2026 gestrichen.
25.02.2025 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Zuschüsse an Vereine und Verbände werden auf Antrag bis zur jeweiligen Haushaltsitzung abgegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 1
Beschluss:
2. Der Zuschuss für die Suchtkrankenhilfe und allgemeinen Fördermittel werden für 2025 mit einem Sperrvermerk versehen.