Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Im Nachgang an die Abstimmung werden von Herrn Jacobsen die möglichen Bauzeitpläne für die Seebrücken Neustadt in Holstein und Pelzerhaken mit den verschiedenen Varianten vorgestellt.
Herr Jacobsen erläutert, dass mit dem Entwurf der beiden Seebrücken, die Leistungsphasen 3 (Lph3) von der planerischen Seite her im Wesentlichen abgeschlossen ist. Allen drei Varianten liegt zugrunde, dass aufgrund naturschutzfachlicher Anforderungen ein Baubeginn immer erst zur Mitte des vierten Quartals eines Jahres erfolgen kann.
Folgende Varianten wären denkbar:
In der Variante 1 sind die weiteren Leistungsphasen (ab Lph 4) der von dem Fördermittelgeber vorgegebene Bearbeitungszeitraum von ca. 9 Monaten nachgeordnet. D.h. die weitere planerische Bearbeitung der Seebrückenplanung kann voraussichtlich im 2. Quartal 2026 fortgeführt werden, sodass bei einer geschätzten Planungs- und Vergabezeit von etwa 14 Monaten ein Baubeginn erst Ende 2027 erfolgen kann.
In der Variante 2 sind die Leistungsphasen 4 und 5 parallel zu der von dem Fördermittelgeber vorgegebene Bearbeitungszeitraum von ca. 9 Monaten angeordnet. Für die weitere Terminplanung bedeutet dies, dass aufgrund der parallelen Bearbeitung der Bearbeitungszeitraum des Fördermittelgebers auch planerisch genutzt werden kann. Mit einer Zusage des Fördermittelgebers zum Ende des 1. Quartals 2026 könnten dann bereits die Ausschreibung und die Beauftragung (Lph 6 und 7) durchgeführt werden, sodass ein Baubeginn bereits Ende 2026 erfolgen kann. Bei dieser Variante würde für den Auftraggeber allerdings das Risiko bestehen, die Planungskosten der Lph 4 und 5 in Höhe von ca. 267.750 € (brutto) sowie Prüfgebühren in Höhe von geschätzt 100.000 € (brutto) bei einer Absage des Fördermittelgebers tragen zu müssen.
In der Variante 3 wird nur die Leistungsphase 4 parallel zu der von dem Fördermittelgeber vorgegebene Bearbeitungszeitraum durchgeführt. Die Leistungsphasen 5 bis 7 werden mit Zusage des Fördermittelgebers zum Ende des 1. Quartals 2026 fortgeführt. Dies bedeutet zum einen, dass das Planungsbüro und der Auftraggeber etwas engere Zeiträume für die Aufgaben der Leistungsphasen 5 bis 7 zur Verfügung haben (was aber aus Sicht der Planungsbüros kapazitiv abgedeckt ist) und zum anderen, dass das finanzielle Risiko des Auftraggebers reduziert wird: Für die Leistungsphase 4 würden ein Planungshonorar von ca. 107.100 € (brutto) sowie Prüfgebühren von geschätzt 60.000 € (brutto) anfallen.
Frau Heß berichtet, dass die IB.SH empfiehlt, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, um die Fördergelder abzurufen, solange sie noch vorhanden sind. Mit der Variante 3 wären die finanziellen Auswirkungen überschaubar, man würde allerdings keine unnötige Zeit verlieren.
Frau Hay fragt, was passieren würde, wenn keine Fördergelder in Aussicht gestellt werden. Herr Hoff erklärt, dann wäre es für die Stadt wohl nicht möglich, die Vorhaben umzusetzen.
Herr Weide spricht sich dafür aus, die Variante 3 umzusetzen, damit es möglichst schnell weitergeht mit den gesamten Bauvorhaben. Ebenfalls würde man weitere Instandhaltungskosten durch eine schnellere Umsetzung sparen und die Baukosten würden ebenfalls über die Jahre nicht günstiger werden. Dirk Cremer übergibt den Vorsitz an Herrn Hoff. Herr Hoff erteilt ihm das Wort. Herr Cremer bekräftigt die Meinung von Herrn Weide. Man sollte das Vorhaben jetzt anschieben, bevor die Fördertöpfe leer sind. Herr Hoff übergibt den Vorsitz zurück an Herrn Cremer.
Bürgermeister Spieckermann schlägt vor, die Dringlichkeit für den Abruf von Fördergeldern verwaltungsseitig zu prüfen und bei Bedarf einen weiteren Tourismusausschuss noch vor der Sommerpause einzuberufen. Die Ausschussmitglieder stimmen der Vorgehensweise zu.