Das Sachgebiet Steuern wird mit einer Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer unter Berücksichtigung eines Steuersatzes von 0,64 % beauftragt.
06.11.2024 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das Sachgebiet Steuern wird mit einer Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer unter Berücksichtigung eines Steuersatzes von 0,64 % beauftragt.