Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bürgermeister Spieckermann teilt mit, dass die Kommunalaufsichtsbehörde die von der Stadt Neustadt in Holstein eingereichte Stellungnahme zu den Feststellungen der überörtlichen Prüfung ausgewertet und das Prüfungsverfahren nunmehr gemäß § 7 Abs. 3 Satz 5 Kommunalprüfungsgesetz abgeschlossen habe.
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