Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - gemeinsame Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Stadtwerkeausschusses  

 
 
Bezeichnung: gemeinsame Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Stadtwerkeausschusses
Gremien: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, Stadtwerkeausschuss
Datum: Di, 02.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragen      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2024  
SI/2908/24  
Ö 4  
Sachstand Vergabe Stadtwerkegrundstück      
Ö 5  
Aufstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung für das Stadtgebiet Neustadt in Holstein  
Enthält Anlagen
VO/3232/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung der vorliegenden Kommunalen Wärme- und Kälteplanung ("KWP"), bestehend aus den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse, dem Zielszenario mit räumlicher Darstellung, dem Maßnahmenkatalog und dem Monitoring zur Zielerreichung für das gesamte Gemeindegebiet entsprechend den Vorschriften des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein ("EWKG") sowie als Bestandsplan im Sinne des § 5 Wärmeplanungsgesetz ("WPG").

2. Die Ziele des KWP sind im Sinne einer Fachstrategie bei allen planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Grundlage der KWP weiter zu entwickeln und im Rahmen ihrer Möglichkeiten im maximalen Umfang Fördermittelpotenziale auszuschöpfen. Sofern die Machbarkeit der in der KWP genannten Maßnahmen gegeben ist, soll deren Umsetzung mit Priorisierung vorbereitet werden.

4. Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bereits bestehende oder begonnene Wärmeprojekte werden durch die Ziff. 1 bis 3 dieses Beschlusses nicht berührt.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, neue Entwicklungen für die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung der KWP aufzunehmen, zu bewerten und ggf. eine Fortschreibung auch vorzeitig durchzuführen. Anpassungen der KWP (inhaltliche oder räumliche Schwerpunkteverlagerungen) erfordern einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

6. Dieser Beschluss führt nicht zu einer Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet nach § 26 WPG und folglich auch nicht zu einer vorzeitigen zwingenden Anwendung der §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz ("GEG").  

   
    02.07.2024 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung der vorliegenden Kommunalen Wärme- und Kälteplanung ("KWP"), bestehend aus den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse, dem Zielszenario mit räumlicher Darstellung, dem Maßnahmenkatalog und dem Monitoring zur Zielerreichung für das gesamte Gemeindegebiet entsprechend den Vorschriften des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein ("EWKG") sowie als Bestandsplan im Sinne des § 5 Wärmeplanungsgesetz ("WPG").

2. Die Ziele des KWP sind im Sinne einer Fachstrategie bei allen planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Grundlage der KWP weiter zu entwickeln und im Rahmen ihrer Möglichkeiten im maximalen Umfang Fördermittelpotenziale auszuschöpfen. Sofern die Machbarkeit der in der KWP genannten Maßnahmen gegeben ist, soll deren Umsetzung mit Priorisierung vorbereitet werden.

4. Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bereits bestehende oder begonnene Wärmeprojekte werden durch die Ziff. 1 bis 3 dieses Beschlusses nicht berührt.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, neue Entwicklungen für die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung der KWP aufzunehmen, zu bewerten und ggf. eine Fortschreibung auch vorzeitig durchzuführen. Anpassungen der KWP (inhaltliche oder räumliche Schwerpunkteverlagerungen) erfordern einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

6. Dieser Beschluss führt nicht zu einer Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet nach § 26 WPG und folglich auch nicht zu einer vorzeitigen zwingenden Anwendung der §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz ("GEG").

 

Abstimmungsergebnis des Stadtwerkeausschusses:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

Abstimmungsergebnis des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 

 

 

   
    26.09.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung der vorliegenden Kommunalen Wärme- und Kälteplanung ("KWP"), bestehend aus den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse, dem Zielszenario mit räumlicher Darstellung, dem Maßnahmenkatalog und dem Monitoring zur Zielerreichung für das gesamte Gemeindegebiet entsprechend den Vorschriften des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein ("EWKG") sowie als Bestandsplan im Sinne des § 5 Wärmeplanungsgesetz ("WPG").

 

2. Die Ziele des KWP sind im Sinne einer Fachstrategie bei allen planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Grundlage der KWP weiter zu entwickeln und im Rahmen ihrer Möglichkeiten im maximalen Umfang Fördermittelpotenziale auszuschöpfen. Sofern die Machbarkeit der in der KWP genannten Maßnahmen gegeben ist, soll deren Umsetzung mit Priorisierung vorbereitet werden.

 

4. Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bereits bestehende oder begonnene Wärmeprojekte werden durch die Ziff. 1 bis 3 dieses Beschlusses nicht berührt.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, neue Entwicklungen für die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung der KWP aufzunehmen, zu bewerten und ggf. eine Fortschreibung auch vorzeitig durchzuführen. Anpassungen der KWP (inhaltliche oder räumliche Schwerpunkteverlagerungen) erfordern einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

 

6. Dieser Beschluss führt nicht zu einer Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet nach § 26 WPG und folglich auch nicht zu einer vorzeitigen zwingenden Anwendung der §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz ("GEG").

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

 

 

Ö 6  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7.1  
Stellenplan Bauamt      
Ö 7.2  
Ampelanlage Schiffbrücke      
Ö 8  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 8.1  
Ziegeleiredder      
Ö 8.2  
Reinigung Rinnsteinbereich      
Ö 8.3  
Hochtorstraße      
Ö 9  
Ausbau der Straße Am Hafensteig hier: Vorstellung des Entwurfs  
Enthält Anlagen
VO/3233/24  
Ö 10  
Antrag der CDU-Fraktion: Änderung der Straßenreinigungssatzung inkl. Gebührensatzung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/3129/23-1  
N 11     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zu TOP 6 - Tabelle zum Bereichtswesen (454 KB)