Der Bürgermeister wird gebeten, das operative Ziel 1.B. in dem 3. Themenfeld „Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft“ der Nachhaltigkeitsstrategie wie folgt umzuformulieren:
„Der Schaffung von Bauprojekten im sozialen Wohnungsbau wird städtebaulich Vorrang vor anderen Wohnraumentwicklungsprojekten eingeräumt.Bei Projekten mit mehr als 20 Wohneinheiten ist zwischen 30 % und 50 % sozial geförderter Wohnraum im Rahmen der Bauleitplanung bzw. städtebaulicher Verträge festzulegen.“.
21.03.2023 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, das operative Ziel 1.B. in dem 3. Themenfeld „Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft“ der Nachhaltigkeitsstrategie wie folgt umzuformulieren:
„Der Schaffung von Bauprojekten im sozialen Wohnungsbau wird städtebaulich Vorrang vor anderen Wohnraumentwicklungsprojekten eingeräumt.Bei Projekten mit mehr als 20 Wohneinheiten ist zwischen 30 % und 50 % sozial geförderter Wohnraum im Rahmen der Bauleitplanung bzw. städtebaulicher Verträge festzulegen.“
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: -
05.04.2023 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Der Bürgermeister wird gebeten, das operative Ziel 1.B. in dem 3. Themenfeld „Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft“ der Nachhaltigkeitsstrategie wie folgt umzuformulieren:
„Der Schaffung von Bauprojekten im sozialen Wohnungsbau wird städtebaulich Vorrang vor anderen Wohnraumentwicklungsprojekten eingeräumt.Bei Projekten mit mehr als 20 Wohneinheiten ist zwischen 30 % und 50 % sozial geförderter Wohnraum im Rahmen der Bauleitplanung bzw. städtebaulicher Verträge festzulegen.“
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 3Enthaltungen: 0
27.04.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, das operative Ziel 1.B. in dem 3. Themenfeld „Soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft“ der Nachhaltigkeitsstrategie wie folgt umzuformulieren:
„Der Schaffung von Bauprojekten im sozialen Wohnungsbau wird städtebaulich Vorrang vor anderen Wohnraumentwicklungsprojekten eingeräumt.Bei Projekten mit mehr als 20 Wohneinheiten ist zwischen 30 % und 50 % sozial geförderter Wohnraum im Rahmen der Bauleitplanung bzw. städtebaulicher Verträge festzulegen.“