Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann weist darauf hin, dass durch Beschluss des Landtages vom 23.03.2023 zum Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften unter anderem einschränkende Regelungen für Bürgerentscheide im Bauleitplanverfahren, zweijährige Sperrfristen für Wiederholungsbürgerbegehren, dreimonatige Fristen für die Einreichung sogenannter kassatorischer Bürgerbegehren, die sich gegen einen Gremienbeschluss richten und höhere Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eingeführt worden seien. Auch betrage die Fraktionsmindeststärke bei Gemeinden mit mehr als 31 Vertreterinnen und Vertretern nunmehr drei Mitglieder einer Fraktion; bei Gemeinden mit weniger als 31 Vertreterinnen und Vertretern weiterhin zwei. Es werde auch nicht mehr das älteste Mitglied der Vertretung durch den Beginn der konstituierenden Sitzung bis zur Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers führen, sondern das dienstälteste Mitglied, bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zur Gemeindevertretung hiervon wiederum das älteste Mitglied. Das Sachgebiet Strategische Steuerung habe die Änderungen im Rahmen der bereits angelaufenen Vorarbeiten zur Konstituierung bereits übernehmen können, wenngleich die Verkündung des Gesetzes, mit der noch vor der Kommunalwahl gerechnet werde, noch offen sei.