Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein derVerwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch die Bundespolizeiinspektion See Neustadt in Holstein für ein Zugehörigkeitsabszeichen entsprechend des eingereichten Entwurfes jederzeit widerruflich zu.
04.03.2020 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein derVerwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch die Bundespolizeiinspektion See Neustadt in Holstein für ein Zugehörigkeitsabszeichen entsprechend des eingereichten Entwurfes jederzeit widerruflich zu.