Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Mi, 07.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 4  
Haushaltsansätze 2019 inkl. Investitionsprogramm bis 2022  
Enthält Anlagen
VO/2059/18  
Ö 5  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 93 (Umwelthaus), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2067/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „Umwelthaus im Kaisergehölz“ wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Erweiterung des Umwelthauses als Bildungseinrichtung mit Übernachtungsmöglichkeit geschaffen werden.  

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro BCS Stadt + Region, Kerstin Langmaack,  in Lübeck beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.   

   
    25.10.2018 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 12 - zurückgestellt
   

 

 

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    07.11.2018 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Für das Gebiet „Umwelthaus im Kaisergehölz“ wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Erweiterung des Umwelthauses als Bildungseinrichtung mit Übernachtungsmöglichkeit geschaffen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro BCS Stadt + Region, Kerstin Langmaack,  in Lübeck beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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    08.11.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Für das Gebiet „Umwelthaus im Kaisergehölz“ wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Erweiterung des Umwelthauses als Bildungseinrichtung mit Übernachtungsmöglichkeit geschaffen werden.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro BCS Stadt + Region, Kerstin Langmaack,  in Lübeck beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 6  
Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III, hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2064/18  
Ö 7  
Anfragen und Verschiedenes      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 9.1     (nichtöffentlich)      
N 9.2     (nichtöffentlich)      
N 9.3     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage zu TOP 4_VMH Hochbauanlage Haushalt 2019 pur final (297 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage zu TOP 4_VWH 2019 Bauunterhaltung (181 KB)