Beschluss:
1. Für das Gebiet „Umwelthaus im Kaisergehölz“ wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Erweiterung des Umwelthauses als Bildungseinrichtung mit Übernachtungsmöglichkeit geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro BCS Stadt + Region, Kerstin Langmaack, in Lübeck beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
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