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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses
Gremium: Stadtwerkeausschuss
Datum: Mo, 27.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 08.09.2014  
SI/1074/14  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 08.09.2014  
SI/1074/14  
Ö 4  
Beauftragung eines Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2014 (Berichterstatter: Frau Litzka)  
VO/1207/14  
Ö 5  
Hafenangelegenheiten (Berichterstatter: Frau Litzka)  
Enthält Anlagen
VO/1212/14  
    VORLAGE
    Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Hafengebühren im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein, die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Hol

Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Hafengebühren im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein, die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein, die Betriebsordnung für die Benutzung von städtischen  Kränen und Universal-Lader sowie die neue Struktur für Liegeplätze im Sportboothafen zu beschließen.

   
    27.10.2014 - Stadtwerkeausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Hafengebühren im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein, die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein, die Betriebsordnung für die Benutzung von städtischen  Kränen und Universal-Lader sowie die neue Struktur für Liegeplätze im Sportboothafen zu beschließen.

 

Protokollnotiz:

 

Der Werkausschuss bittet darum, die Benutzungsordnung für die Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein um den Punkt einer Bergungs- und Abwrackversicherung zu ergänzen.

 

Unter §2 (5) Pflichten des Nutzungsberechtigten wurde ergänzt:

Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung sowie eine Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung abgeschlossen werden. Weiter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Bootes verpflichtet, die Haftpflichtversicherung sowie die Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung zu verpflichten, den Hafenbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn der Versicherungsschutz endet.

Die ergänzte Benutzungsordnung liegt den Stadtverordneten als Tischvorlage vor.

 

In der Vorlage steht im Sachverhalt sowie in Anlage 4, dass die Versorgungspauschale (30€) für Strom- und Wasserkunden der Stadtwerke komplett entfallen. Der Werkausschuss bittet darum, die Reduktion der Pauschalen auf maximal 50% zu begrenzen. Die Anlage 4 wird geändert als Tischvorlage den Stadtverordneten vorgelegt.

Der neue Mietvertrag wird dahingehend angepasst.

 

Der Stadtwerkeausschuss bittet darum, die Stege A, G und H (Innenseite) noch einmal auf Länge und Breite zu kontrollieren.

Die Werkleitung sagt zu, dies zu erledigen und bei der Vergabe der Plätze an die zukünftigen Boxenmieter zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

   
    06.11.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Hafengebühren im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein, die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein, die Betriebsordnung für die Benutzung von städtischen  Kränen und Universal-Lader sowie die neue Struktur für Liegeplätze im Sportboothafen mit folgenden Änderungen:

 

  1. § 2 Abs. 5 Satz 1 möge wie folgt ergänzt werden:

 

Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung sowie für Traditionsschiffe oder Schiffe, die älter als 75 Jahre sind, eine Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung abgeschlossen werden.

 

§ 2 Abs. 5 Satz 3 muss es statt sowie bzw. heißen:

 

Weiter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Bootes verpflichtet, die Haftpflichtversicherung bzw. die Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung zu verpflichten, den Hafenbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn der Versicherungsschutz endet.

 

  1. Streichung der Vergünstigung für Strom- und Wasserkunden der Stadtwerke.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ö 6  
Anfragen und Verschiedenes      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)