Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Im Rahmen der turnusmäßigen Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum ab dem 01.01.2027 wurden die Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung ermittelt. Die Kalkulation wurde auf Basis der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein sowie der Rechtsprechung durchgeführt. Neben den betriebsbedingten Kostenentwicklungen wurden insbesondere gestiegene Aufwendungen für Energie, Personal, Instandhaltung und Investitionen in die Abwasserinfrastruktur berücksichtigt. Auf Grundlage der vorliegenden Vorkalkulation ergeben sich ab dem 01.01.2027 folgende Gebühren:
Die Vorkalkulation führt somit zu einer moderaten Anpassung der Gebührensätze, da im Übrigen das Gebührenniveau von 2026 trotz Kostensteigerungen gehalten werden kann. Des Weiteren wurden die Satzungen von Rechtsanwalt Herrn Dörfler aus Bad Schwartau, der die Satzungen maßgeblich erarbeitet hat, überprüft und entsprechend angepasst. Die Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung überarbeitet. Ferner wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Zudem war zu klären, ob die bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit dem Zweckverband Ostholstein ausdrücklich erwähnt werden müssen. Die Prüfung ergab, dass die §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) weder in die Einleitungsformel der Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung noch in diejenige der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung aufgenommen werden müssen. Die zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit dem Zweckverband Ostholstein regeln lediglich die Übernahme und Reinigung des Schmutzwassers, nicht jedoch die Übertragung der Satzungshoheit auf die Stadt Neustadt in Holstein. Zur Verbesserung der Lesbarkeit und Verständlichkeit werden die Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung neu gefasst. Die Neufassungen treten zum 01.01.2027 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltende Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung vom 15.12.2022 und die bisher geltende Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung vom 24.11.2025 außer Kraft.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Entwurf der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung – AAS) - Entwurf der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – BGS)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||