Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Es sind Anpassung der Allgemeinen Preise im Sportboothafen und im Kommunalhafen vorzunehmen. Diese Maßnahme ist notwendig, um weiterhin die Qualität unserer Infrastruktur und der Dienstleistungen sicherstellen zu können. Die Gründe für die Anpassungen liegen im Wesentlichen in gestiegenen Personalkosten sowie der kontinuierlichen Erhöhung der Kosten für die Beschaffung von Betriebsstoffen und Dienstleistungen durch die allgemeine Teuerung. Im Jahr 2026 konnten die Allgemeinen Preise im Sportboothafen und im Kommunalhafen stabil und die Auswirkungen auf unsere Kunden so gering wie möglich gehalten werden. Die Anpassungen der Regelung für die Befreiung von Hafenentgelt gemäß Hafenentgeltordnung werden unter Ziffer 8 erläutert.
Es wird ein Entgelt angestrebt, das sich ins Marktumfeld einfügt. Eine Erhöhung der Liegeplatzentgelte um 7 % würde sich demnach weiterhin ins Marktumfeld einfügen. Für Dauerlieger beträgt das Liegeentgelt für die Sommersaison vom 01.04 bis zum 31.10.2027 gemäß Einstufung des jeweiligen Liegeplatzes in einer Kategorie:
Dazu kommt eine Versorgungspauschale für Strom und Wasser von € 3,60 netto/m² (VJ € 3,60). In den oben genannten Liegeentgelten sind die Kosten für die Entsorgung von Abfällen enthalten. Die Preise für eine Wintersaison (01.11.-31.03.) betragen 50 % der oben genannten Liegeentgelte für eine Sommersaison.
2. Gastlieger Es wird ein Entgelt für Gastlieger angestrebt, das sich ins Marktumfeld einfügt. Die vorgeschlagene Erhöhung der Liegeplatzentgelte würde sich demnach weiterhin ins Marktumfeld einfügen. Für Sportboote und sonstige nicht gewerblich genutzte Schiffe beträgt das Liegeentgelt für die Sommersaison vom 01.04 bis zum 31.10.2027 als Gastlieger je Meter Länge über alles (Lüa) pro Tag 2,40 € brutto (VJ: € 2,20 brutto). In den Liegeentgelten für Gastlieger sind die Kosten für das Duschen, für die Entsorgung von Bordabfällen sowie Strom und Wasserentnahme enthalten.
3. Traditionsschiffe und vergleichbare Schiffe Eine Orientierung an dem Nutzungsentgelt anderer Häfen bietet sich weiterhin nicht an. Das Nutzungsentgelt hat bewusst keinen Marktpreis. Als Traditionsschiffe bezeichnet werden Segelschiffe, die in der Fischerei oder im Versetzdienst als Kauffahrteischiff beschäftigt waren, und deren heutiges Erscheinungsbild ihrem damaligen Verwendungszweck weitgehend entspricht, oder andere historische oder ähnliche Schiffstypen. Die Einstufung als Traditionsschiff erfolgt durch die Stadtwerke Neustadt in Holstein. Das Schiffsliegeentgelt für Traditionsschiffe beträgt je Meter Länge über alles (Lüa): Für Traditionsschiffe und vergleichbare Schiffe, die nicht gewerblich genutzt werden, beträgt das Liegeentgelt für die Sommersaison vom 01.04 bis zum 31.10.2027 als Gastlieger je Meter Länge über alles (Lüa) pro Tag € 2,40 brutto (VJ: € 2,20 brutto). Für Dauerlieger beträgt das Liegeentgelt je Meter Länge über alles (Lüa) unverändert pro Monat € 5,50 brutto (€ 4,62 netto). Die Strom- und Wasserentnahme wird individuell abgerechnet. Die Preise für die Wintersaison (01.11.-31.03.) betragen 50 % der oben genannten Entgelte für eine Sommersaison.
4. Hafenentgelt gemäß Hafenentgeltordnung Das Hafenentgelt beträgt für jedes Einlaufen und für jedes Auslaufen nach den folgenden Nummern ab dem 01.01.2027 mindestens 50,00 € oder je angefangenem Tag
5. Liegeentgelt gemäß Hafenentgeltordnung Das Liegeentgelt beträgt ab dem 01.01.2027 pro Tag
6. Kaientgelt gemäß Hafenentgeltordnung Das Kaientgelt beträgt ab dem 01.01.2027 bei jeder Benutzung für
7. Lagerentgelt gemäß Hafenentgeltordnung Lagerentgelt beträgt je m² der belegten Fläche:
8. Allgemeine Befreiung vom Hafenentgelt gemäß Hafenentgeltordnung § 8 Abs. 1 Ziffer 2 erhält folgenden Zusatz „sofern und solange sich diese im Einsatz befinden“. Die Fahrzeuge der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger werden damit de Lotsen-, Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge gleichgestellt. Die Anpassung ist notwendig, um den Veränderungen an der Hafensüdspitze Rechnung zu tragen. Für Fahrzeuge der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, die sich nicht im Einsatz befinden, ist eine vertragliche Regelung zu finden.
Beschlussvorschlag:1. Der Anpassung der Allgemeinen Preise gemäß dem anliegenden Preisblatt Dauerlieger ab 01.04.2027 wird zugestimmt. 2. Der Anpassung der Allgemeinen Preise gemäß dem anliegenden Preisblatt Gastlieger ab 01.04.2027 wird zugestimmt. 3. Der Anpassung gemäß der anliegenden Hafenentgeltordnung über die Erhebung von Entgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein ab 01.01.2027 wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Preisblatt Dauerlieger ab 01.04.2027 - Preisblatt Gastlieger ab 01.04.2027 - Hafenentgeltordnung über die Erhebung von Entgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein ab 01.01.2027
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