Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3608/26  

 
 
Betreff: Änderungen der Allgemeinen Preise im Sportboot und Kommunalhafen 2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zustimmung
09.11.2026 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses      

Sachverhalt:

Es sind Anpassung der Allgemeinen Preise im Sportboothafen und im Kommunalhafen vorzunehmen. Diese Maßnahme ist notwendig, um weiterhin die Qualität unserer Infrastruktur und der Dienstleistungen sicherstellen zu können. Die Gründe für die Anpassungen liegen im Wesentlichen in gestiegenen Personalkosten sowie der kontinuierlichen Erhöhung der Kosten für die Beschaffung von Betriebsstoffen und Dienstleistungen durch die allgemeine Teuerung. Im Jahr 2026 konnten die Allgemeinen Preise im Sportboothafen und im Kommunalhafen stabil und die Auswirkungen auf unsere Kunden so gering wie möglich gehalten werden.

Die Anpassungen der Regelung für die Befreiung von Hafenentgelt gemäß Hafenentgeltordnung werden unter Ziffer 8 erläutert.

 

  1. Dauerlieger

Es wird ein Entgelt angestrebt, das sich ins Marktumfeld einfügt. Eine Erhöhung der Liegeplatzentgelte um 7 % würde sich demnach weiterhin ins Marktumfeld einfügen. Für Dauerlieger beträgt das Liegeentgelt für die Sommersaison vom 01.04 bis zum 31.10.2027 gemäß Einstufung des jeweiligen Liegeplatzes in einer Kategorie:

Kategorie

pro m² netto

pro m² brutto (VJ)

grün

€ 39,94

€ 47,54 (€ 44,43)

blau

€ 42,67

€ 50,78 (€ 47,46)

gelb

€ 45,40

€ 54,02 (€ 50,49)

rot

€ 49,02

€ 58,34 (€ 54,52)

 

Dazu kommt eine Versorgungspauschale für Strom und Wasser von € 3,60 netto/m² (VJ € 3,60). In den oben genannten Liegeentgelten sind die Kosten für die Entsorgung von Abfällen enthalten.

Die Preise für eine Wintersaison (01.11.-31.03.) betragen 50 % der oben genannten Liegeentgelte für eine Sommersaison.

 

2. Gastlieger

Es wird ein Entgelt für Gastlieger angestrebt, das sich ins Marktumfeld einfügt. Die vorgeschlagene Erhöhung der Liegeplatzentgelte würde sich demnach weiterhin ins Marktumfeld einfügen. Für Sportboote und sonstige nicht gewerblich genutzte Schiffe beträgt das Liegeentgelt für die Sommersaison vom 01.04 bis zum 31.10.2027 als Gastlieger je Meter Länge über alles (Lüa) pro Tag 2,40 € brutto (VJ: € 2,20 brutto).

In den Liegeentgelten für Gastlieger sind die Kosten für das Duschen, für die Entsorgung von Bordabfällen sowie Strom und Wasserentnahme enthalten.

 

3. Traditionsschiffe und vergleichbare Schiffe

Eine Orientierung an dem Nutzungsentgelt anderer Häfen bietet sich weiterhin nicht an. Das Nutzungsentgelt hat bewusst keinen Marktpreis.

Als Traditionsschiffe bezeichnet werden Segelschiffe, die in der Fischerei oder im Versetzdienst als Kauffahrteischiff beschäftigt waren, und deren heutiges Erscheinungsbild ihrem damaligen Verwendungszweck weitgehend entspricht, oder andere historische oder ähnliche Schiffstypen. Die Einstufung als Traditionsschiff erfolgt durch die Stadtwerke Neustadt in Holstein.

Das Schiffsliegeentgelt für Traditionsschiffe beträgt je Meter Länge über alles (Lüa):

Für Traditionsschiffe und vergleichbare Schiffe, die nicht gewerblich genutzt werden, beträgt das Liegeentgelt für die Sommersaison vom 01.04 bis zum 31.10.2027 als Gastlieger je Meter Länge über alles (Lüa) pro Tag € 2,40 brutto (VJ: € 2,20 brutto). Für Dauerlieger beträgt das Liegeentgelt je Meter Länge über alles (Lüa) unverändert pro Monat € 5,50 brutto (€ 4,62 netto).

Die Strom- und Wasserentnahme wird individuell abgerechnet. Die Preise für die Wintersaison (01.11.-31.03.) betragen 50 % der oben genannten Entgelte für eine Sommersaison.

 

4. Hafenentgelt gemäß Hafenentgeltordnung

Das Hafenentgelt beträgt für jedes Einlaufen und für jedes Auslaufen nach den folgenden Nummern ab dem 01.01.2027 mindestens 50,00 € oder je angefangenem Tag

 

 

 

Netto in EURO
(VJ)

1.

für Seeschiffe mit Ladung

je BRZ

0,24 (0,22)

 

in Ballast oder leer

je BRZ

0,18 (0,17)

2.

für Binnenschiffe je Tonne max. Tragfähigkeit

je 1.000 kg

0,18 (0,17)

3.

für Fahrgastschiffe für jede Person der
polizeilich höchstzulässigen Personenzahl

Personenzahl

0,16 (0,15)

4.

für kombinierte Passagier-/Seeschiffe

je BRZ

0,13 (0,12)

5.

für alle anderen Fahrzeuge

je BRZ

0,17 (0,16)

 

5. Liegeentgelt gemäß Hafenentgeltordnung

Das Liegeentgelt beträgt ab dem 01.01.2027 pro Tag

 

 

 

Netto in EURO
(VJ)

für Binnenschiffe je Tonne max. Tragfähigkeit

je 1.000 kg

0,75 (0,70)

für alle anderen Fahrzeuge je BZR

je BRZ

0,75 (0,70)

für Passagierschiffe, die ohne zuladen oder zu löschen bzw. Passagiere abzusetzen oder aufzunehmen, länger als 3 Tage einen Liegeplatz in Anspruch nehmen

Je BRZ

0,37 (0,35)

 

6. Kaientgelt gemäß Hafenentgeltordnung

Das Kaientgelt beträgt ab dem 01.01.2027 bei jeder Benutzung für

 

 

 

 

Netto in EURO
(VJ)

a)

Güter

 

 

 

der Klasse I

je 1.000 kg

0,21 (0,20)

 

der Klasse II

je 1.000 kg

0,58 (0,55)

 

der Klasse III

je 1.000 kg

0,80 (0,75)

b)

Bau- und Nutzholz

je m³

0,35 (0,33)

 

7. Lagerentgelt gemäß Hafenentgeltordnung

Lagerentgelt beträgt je m² der belegten Fläche:

 

 

Netto in EURO
(VJ)

a)

für Güter, die mit Fahrzeugen eingekommen sind oder ausgehen, nach Ablauf einer entgeltfreien Lagerzeit von 2 Kalendertagen, für jeden folgenden angefangenen Tag

0,69 (0,65)

b)

für Güter, die nicht mit Fahrzeugen eingekommen sind oder ausgehen, für jeden angefangenen Tag

1,00 (0,95)

 

mindestens jedoch

13,60 (12,80)

 

8. Allgemeine Befreiung vom Hafenentgelt gemäß Hafenentgeltordnung

§ 8 Abs. 1 Ziffer 2 erhält folgenden Zusatz „sofern und solange sich diese im Einsatz befinden“.

Die Fahrzeuge der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger werden damit de Lotsen-, Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge gleichgestellt. Die Anpassung ist notwendig, um den Veränderungen an der Hafensüdspitze Rechnung zu tragen. Für  Fahrzeuge der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, die sich nicht im Einsatz befinden, ist eine vertragliche Regelung zu finden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Anpassung der Allgemeinen Preise gemäß dem anliegenden Preisblatt Dauerlieger ab 01.04.2027 wird zugestimmt.

2. Der Anpassung der Allgemeinen Preise gemäß dem anliegenden Preisblatt Gastlieger ab 01.04.2027 wird zugestimmt.

3. Der Anpassung gemäß der anliegenden Hafenentgeltordnung über die Erhebung von Entgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein ab 01.01.2027 wird zugestimmt.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 € bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 €

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

X

X

X

 

 

 

 

 

 

X

X

X

 

 

X

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

- Preisblatt Dauerlieger ab 01.04.2027

- Preisblatt Gastlieger ab 01.04.2027

- Hafenentgeltordnung über die Erhebung von Entgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein ab 01.01.2027

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Preisblatt Dauerlieger ab 01.04.2027 (580 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Preisblatt Gastlieger ab 01.04.2027 (574 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Hafenentgeltordnung über die Erhebung von Entgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein ab 01.01.2027 (291 KB)