Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Tourismusabgabe nach einem vorteilsbezogenen Berechnungsmodell. Im laufenden Jahr beträgt der Abgabesatz 50,85 €. Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist jährlich eine Berechnung zu erstellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen. Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2027 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2025 (siehe VO/3604/26). Es ergibt sich unter Berücksichtigung des umlagefähigen Aufwands, der durch das Sachgebiet Steuern festgestellten maßgeblichen Anzahl der Umlageeinheiten (12.308, Basis 2026) und einer Änderung des gemeindlichen Aufwandes auf 3,25 v.H. ein Abgabesatz je Vorteilseinheit von 47,24 €. Beschlussvorschlag:Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Tourismusabgabe wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:2. Nachtragssatzung
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