Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3605/26  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr Hoff
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Heß, Vera   
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Vorberatung
05.11.2026 
Sitzung des Tourismusausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Basierend auf den Ergebnissen der Nach- und Vorkalkulation der Kurabgabe sowie des Beschlusses des Tourismusausschusses über die verpflichtende Nutzung des Online-Anmeldeverfahrens vom 09.06.2026 wurden inhaltliche und redaktionelle Anpassungen in einer Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein zusammengefasst.

 

  • Unter § 1 Sätze 5 und 6 werden der städtische Eigenanteil und die prozentuale Aufteilung der Umlage auf die Kurabgabe und Tourismusabgabe entsprechend der Kalkulation (s. VO/3604/26) angepasst.
  • Unter § 4 Abs. 2 sowie § 5 wurden die kalkulierten Beitragssätze aus Praktikabilitätsgründen und entsprechend des Kostendeckungsprinzips als Obergrenze gemäß § 10 KAG in der Satzung abgerundet.
  • Die Einführung eines verpflichtenden Online-Verfahrens zur Gästemeldung sowie die einhergehende neue Härtefallregelung für technische oder persönliche Ausnahmefälle führt zu einer umfassenden Überarbeitung der Pflichten der Unterkunftsgeber insbesondere unter § 9. Die Verpflichtung zum Ausdruck der ostseecard für den Gast wurde aufgehoben, wenn der Gast die ostseecard digital nutzt und auf die Papierkarte verzichten möchte.
  • Darüber hinaus wurden verpflichtende Erfassung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen wurde sowie die freiwillige Ausstellung einer ostseecard für Kinder und Jugendliche explizit formuliert.
  • Unter § 10 (4) wurden die Fristen zur Löschung im Rahmen der Datenverarbeitung ergänzt.

 

Im Zuge der Überprüfung und Anpassung der Verfahrensregelungen ergeben sich mehrere redaktionelle Änderungen, die über verschiedene Paragrafen verteilt sind, weshalb zur Vereinfachung der Lesbarkeit eine Neufassung gewählt wurde.

 

Die oben genannte Neufassung umfasst noch nicht die Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften. Nach der Beschlussfassung durch die Landesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 20/3857), welche nicht vor Dezember 2026 erwartet wird, wird dann erneut eine Neufassung über die Erhebung einer Gästeabgabe (alt: Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein auf Basis der Mustersatzung des TV.SH erstellt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein tritt am 01.01.2027 in Kraft.

Der städtische Eigenanteil von 39,79 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 €

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 €

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag: THH 5 2027

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

Aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

Fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Entwurf Neufassung_ Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein_2027

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kurabgabesatzung, Neufassung 2027_Entwurf (224 KB)