Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Basierend auf den Ergebnissen der Nach- und Vorkalkulation der Kurabgabe sowie des Beschlusses des Tourismusausschusses über die verpflichtende Nutzung des Online-Anmeldeverfahrens vom 09.06.2026 wurden inhaltliche und redaktionelle Anpassungen in einer Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein zusammengefasst.
Im Zuge der Überprüfung und Anpassung der Verfahrensregelungen ergeben sich mehrere redaktionelle Änderungen, die über verschiedene Paragrafen verteilt sind, weshalb zur Vereinfachung der Lesbarkeit eine Neufassung gewählt wurde.
Die oben genannte Neufassung umfasst noch nicht die Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften. Nach der Beschlussfassung durch die Landesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 20/3857), welche nicht vor Dezember 2026 erwartet wird, wird dann erneut eine Neufassung über die Erhebung einer Gästeabgabe (alt: Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein auf Basis der Mustersatzung des TV.SH erstellt werden.
Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein tritt am 01.01.2027 in Kraft. Der städtische Eigenanteil von 39,79 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf Neufassung_ Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein_2027
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||