Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3595/26  

 
 
Betreff: 2. Änderung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:22 Abteilung Kulturservice Bearbeiter/-in: Christensen, Kai-Anne
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
27.10.2026 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten um 19 Uhr      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Das Teilnahmeentgelt für Veranstaltungen und Kurse setzt sich aus einem nach Unterrichtsstunden berechneten Grundentgelt sowie gegebenenfalls anfallenden Nebenkosten zusammen.

Das Grundentgelt soll von bisher 3,50 € auf 3,90 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhöht werden. Hierdurch werden für das Jahr 2027 Mehreinnahmen in Höhe von rund 8.000 € erwartet. Die letzte Erhöhung des Grundentgelts erfolgte im Jahr 2024.

 

Da gleichzeitig eine Anpassung und Vereinheitlichung der Honorarsätze für die Dozent*innen geplant ist, wird die Erhöhung des Grundentgelts als angemessen angesehen. Auch im Vergleich zu den umliegenden Volkshochschulen ist die Erhöhung vertretbar. Die Erhöhung des Grundentgelts ist bereits im Haushaltsplan 2027 berücksichtigt.

Durch die Erhöhung des Grundentgelts und die Anpassung der Honorarsätze soll der Deckungsbeitrag von geplanten 45 % im Jahr 2026 auf 50 % im Jahr 2027 gesteigert werden.

Die aktuelle Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein sieht grundsätzlich ein Honorar in Höhe von 18 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) vor. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, dass dieser Honorarsatz nicht mehr zeitgemäß und auskömmlich ist.

Daher soll der grundsätzliche Honorarsatz auf 22 € je Unterrichtsstunde erhöht werden. Bei besonderen Qualifikationen der jeweiligen Dozent*innen kann weiterhin ein gesondertes Honorar vereinbart werden.

Die durch die Honoraranpassung entstehenden Mehrkosten in Höhe von ca. 6.000 € sollen durch die erwarteten Mehreinnahmen aus der Erhöhung des Grundentgelts (8.000 €) aufgefangen werden.

 

Der neue Honorarsatz wird sowohl im Hinblick auf die Erhöhung der Teilnahmeentgelte als auch im Vergleich zu den Honorarsätzen anderer umliegender Volkshochschulen als angemessen angesehen. Die Erhöhung des Honorarsatzes ist bereits im Haushaltsplan 2027 berücksichtigt.

Beide Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Änderungssatzung berücksichtigt.


Beschlussvorschlag:

Die anliegende 2. Änderung der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein vom 04.03.2022 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 € bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 €

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der 2. Änderung der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Neustadt in Holstein

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2. Änderungssatzung zur Satzung der VHS (83 KB)