Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3586/26  

 
 
Betreff: Aufhebung der Vorkaufssatzung v. 02.03.1995
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:52.10.07
Federführend:36 Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
04.11.2026 
Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.1995 wurde für Teile der Gemarkungen Neustadt (Flur 6 und 7) und Rettin (Flur 2 und 3) ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB begründet. Hintergrund war die Konversion der zuvor militärisch genutzten Flächen in Pelzerhaken zu einem touristisch geprägten Ortsteil. Die Stadt zog seinerzeit die Möglichkeit städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 165 ff. BauGB in Betracht und wollte sich über ein Vorkaufsrecht die Handlungsfähigkeit sichern, im Bedarfsfall selbst Grundstücke zur Steuerung dieser Entwicklung zu erwerben.

In den seither vergangenen rund 30 Jahren ist die damals verfolgte städtebauliche Entwicklung des Gebietes vollständig umgesetzt worden. Im Satzungsgebiet bzw. seinem unmittelbaren Umfeld wurden unter anderem das Feriendorf Südstrand, die Kailua Lodge, Surf-City sowie die Strandhäuser am Leuchtturm errichtet und fertiggestellt; weitere touristische Einrichtungen sind hinzugekommen. Ergänzend wurde die zugehörige öffentliche Infrastruktur – u. a. Spielplätze und Promenaden – hergestellt. Die touristische Konversion des ehemaligen Militärareals ist damit als abgeschlossen zu betrachten.

Eine Notwendigkeit, das besondere Vorkaufsrecht zur Sicherung dieser Entwicklung in Anspruch zu nehmen, hat sich in der Vergangenheit nicht ergeben und besteht auch aktuell nicht. Der mit der Satzung von 1995 verfolgte städtebauliche Zweck ist damit vollumfänglich erreicht und weggefallen.

Über den reinen Zweckfortfall hinaus bestehen erhebliche Bedenken gegen eine weiterhin rechtssichere Anwendung der Satzung:

Die tatbestandliche Voraussetzung des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB – die ernsthafte, fortbestehende Absicht der Stadt, im Geltungsbereich eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen – liegt nach vollständiger Realisierung der Konversion objektiv nicht mehr vor. Die Satzung dürfte nach den zur Funktionslosigkeit städtebaulicher Satzungen entwickelten Grundsätzen ihre Wirksamkeit bereits verloren haben oder zumindest kurz davorstehen.

Die Satzung zitiert als Rechtsgrundlage eine seit 1994 nicht mehr aktuelle Fassung des § 25 BauGB und entspricht auch im Übrigen (Ausfertigung, Verknüpfung von Satzungstext und zeichnerischer Anlage, Bekanntmachungsform) nicht mehr durchgängig der heutigen Rechts- und Verwaltungspraxis.

In der Gesamtschau ist eine rechtssichere Anwendung der Satzung – etwa im Fall eines tatsächlichen Grundstücksverkaufs im ehemaligen Satzungsgebiet – nicht mehr gewährleistet. Die Satzung ist daher aufzuheben.

Die Aufhebung erfolgt im selben Verfahren, in dem die Satzung seinerzeit erlassen wurde: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, Ausfertigung und ortsübliche Bekanntmachung der beigefügten Aufhebungssatzung.

Mit der Aufhebung entfällt ausschließlich das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das benannte Gebiet. Ein etwaiges allgemeines gesetzliches Vorkaufsrecht der Stadt nach § 24 BauGB bleibt hiervon unberührt.


Beschlussvorschlag:

Dem anliegenden Entwurf der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Aufhebung der Satzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für Teile von Pelzerhaken und Rettin (Vorkaufssatzung) vom 02.03.1995 wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 € bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 €

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Vorkaufssatzung v. 02.03.1995

Entwurf der Aufhebungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorkaufssatzung (103 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Aufhebungssatzung ENTWURF (73 KB)