Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Tennisclub Grün-Weiß e. V. Neustadt in Holstein hat gegenüber der Stadt den Wunsch geäußert, auf der bestehenden Tennisanlage am Lindenweg für die Wintermonate eine Traglufthalle zu errichten. Hintergrund ist der nach Angaben des Vereins bestehende hohe Bedarf an ganzjährig nutzbaren Tennisplätzen. In der Region seien in den vergangenen Jahren Hallenkapazitäten weggefallen; zugleich seien die vorhandenen Hallen teilweise nur mit längeren Anfahrtswegen erreichbar. Mit der geplanten Überdachung sollen insbesondere das freie Spiel sowie das Jugendtraining auch während der Wintermonate ermöglicht werden. Die Traglufthalle soll voraussichtlich für einen Zeitraum von etwa sechs Monaten, von Oktober bis April, aufgebaut und anschließend wieder entfernt werden. Der Tennisclub hat die geplante Ausführung anhand einer Präsentation und einer Visualisierung in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 10.09.2026 vorgestellt. Vorgesehen ist, die ersten drei bestehenden Tennisplätze mit einer Membran zu überspannen. Die für den Betrieb der Traglufthalle erforderliche Gebläseanlage soll zugleich der Beheizung der Halle dienen. Nach den vorliegenden Angaben soll die Traglufthalle eine Höhe von etwa 11 m erreichen. Die bestehende Tennisanlage ist durch die vorhandene Bauleitplanung grundsätzlich planungsrechtlich gesichert. Die derzeitigen Festsetzungen ermöglichen jedoch lediglich eine Überbauung im Bereich des bestehenden Vereinshauses. Für die geplante Überspannung der Tennisplätze bestehen somit nach dem derzeitigen Planungsrecht keine entsprechenden überbaubaren Grundstücksflächen. Die Errichtung der Traglufthalle ist daher auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes derzeit nicht möglich. Im Rahmen der Vorstellung des Vorhabens wurden verschiedene Aspekte angesprochen, die im Falle einer weiteren planungsrechtlichen Verfolgung näher zu prüfen wären. Hierzu zählen insbesondere der einzuhaltende Waldabstand, die mögliche Geräuschentwicklung der Gebläseanlage und deren Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung sowie die städtebauliche Wirkung der etwa 11 m hohen Traglufthalle und mögliche Beeinträchtigungen bestehender Blickbeziehungen. Mit der vorliegenden Beschlussfassung soll zunächst eine grundsätzliche Entscheidung darüber getroffen werden, ob die Stadt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer saisonalen Traglufthalle grundsätzlich weiterverfolgen möchte. Bei einer Entscheidung für die Weiterverfolgung wäre im nächsten Schritt ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für die Änderung bzw. Neuaufstellung der erforderlichen Bauleitplanung vorzubereiten. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wären insbesondere die städtebaulichen, naturschutzrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und sonstigen Belange zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen. Die grundsätzliche Zustimmung zur Einleitung der Bauleitplanung stellt daher noch keine Entscheidung über die konkrete Genehmigungsfähigkeit oder die spätere Errichtung der Traglufthalle dar. Beschlussvorschlag:A) Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel vorzubereiten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer temporären Traglufthalle zur saisonalen Überdachung der Tennisplätze am Lindenweg zu schaffen. oder alternativ B) Von der Durchführung einer Bauleitplanung zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer temporären Traglufthalle auf der Tennisanlage am Lindenweg wird abgesehen. Das Vorhaben wird seitens der Stadt nicht weiter planungsrechtlich verfolgt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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