Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - /3212/24-2-1  

 
 
Betreff: Investitionsmaßnahmen im Bereich touristischer Infrastruktur - Finanzierung, haushaltswirtschaftliche Auswirkungen und Berücksichtigung der Kurabgabe / hier: Entscheidung über Fortführung des Ersatzbaus Seebrücke Pelzerhaken
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Tourismusausschuss Herr CremerBezüglich:
VO/3212/24-2
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Heß, Vera   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
24.09.2026 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die Beratung des Variantenvergleichs im Tourismusausschuss am 08.09.2026 hat ein verändertes Stimmungsbild ergeben. Der dem Tourismusausschuss vorliegende Beschlussvorschlag war kongruent zum bisherigen Verlauf der Beschlussfassung: 

 

20.05.2025:

VO3192/24-3 Ersatzbau der Seebrücke Pelzerhaken Planungsstand und Kostenberechnung

Beschluss ungeändert TA zugestimmt (einstimmig):

Dem vorliegenden Planungsstand zum Ersatzbau der Seebrücke Pelzerhaken samt Kostenberechnung wird zugestimmt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Förderung für dieses Projekt beim Land Schleswig-Holstein einzuwerben.

 

09.06.2026:

VO3212/24-1 Investitionsmaßnahmen im Bereich touristischer Infrastruktur - Finanzierung, haushaltswirtschaftliche Auswirkungen und Berücksichtigung der Kurabgabe

Beschluss ungeändert TA zugestimmt (8 ja, 1 nein):

1. Die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen

  • Ersatzbau einer Seebrücke in Neustadt in Holstein
  • Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation im Strandbad in Neustadt in Holstein
  • Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken

    erfolgt unter der Voraussetzung der Bewilligung der beantragten Fördermittel.

 

2. Die sich aus den Investitionen ergebenden finanziellen Auswirkungen sind in der Haushalts- und Finanzplanung zu berücksichtigen und fortzuschreiben.

 

3. Die Auflösung der Sonderposten aus Fördermitteln erfolgt entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben und wird nicht gebührenmindernd in die Kalkulation der Kur- und Tourismusabgabe einbezogen. 

 

09.06.2026 & 25.06.2026

VO3192/24-4 Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken - Aufhebung Sperrvermerk LPH 4

Beschluss ungeändert TA & STvV zugestimmt (TA: 8 ja, 1 nein, STvV: 21 ja, 7 nein, 2 Enthaltungen):

Der Sperrvermerk für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für den Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken wird aufgehoben. Der Haushaltsrest des Jahres 2025 in Höhe von 91.537,36 € wird hierfür im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt. Der Sperrvermerk für die folgenden Leistungsphasen bleibt bestehen.

Zusätzlich werden im Haushaltsjahr 2026 53.500,00 € überplanmäßige Auszahlungen für die Leistungsphase 4 bereitgestellt. Die Finanzplanwerte der Folgejahre sind in dieser Höhe zu reduzieren.

 

08.09.2026:

VO3212/24-2 Investitionsmaßnahmen im Bereich touristischer Infrastruktur - Finanzierung, haushaltswirtschaftliche Auswirkungen und Berücksichtigung der Kurabgabe / hier: Seebrücke Pelzerhaken Variantenvergleich

Beschluss ungeändert TA abgelehnt (4 ja, 5 nein):

Der Ersatzbau einer Seebrücke Pelzerhaken soll, vorbehaltlich des Zuwendungsbescheid des Landes Schleswig- Holstein, in der Variante A mit 228m Länge und einem barrierearmen Schiffsanleger umgesetzt werden. Die Investition wird in der Haushaltsplanung 2027 ff. fortgeführt. Der Sperrvermerk ab LPH 5 bleibt bestehen.

 

 

Die Verwaltung steht nun vor der Herausforderung, dass einerseits die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für den Ersatzbau der Seebrücke Pelzerhaken für die Variante A (228 m mit barrierearmem Schiffsanleger) beauftragt werden soll. Andererseits gibt es kein klares Votum für die Weiterführung des Ersatzbaus in dieser Form.

 

Bislang war der Stand, dass auch nach dem Erhalt des Förderantrags Änderungen am Projekt möglich seien. Die Verwaltung hat nun die Fördermittelgeberin um konkrete Stellungnahme gebeten, wie sich die Kürzung der Seebrücke um ca. 60 m und den Verzicht auf den barrierearmen Schiffsanleger auswirken würde. Die IB.SH teilt mit: „Sollten sich größere Änderungen während einer Umsetzung (nach Bewilligung) ergeben, dann folgt ein Änderungsbescheid und Kürzungen der Zuwendungen bis hin zum Teil- oder Vollwiderruf.

Bei einer deutlichen Veränderung der Umsetzung im Vergleich zur beantragten Variante kann es somit aufgrund des veränderten Fördertatbestands zu einem Widerruf des Zuwendungsbescheids kommen. Die IB.SH empfiehlt die Variante zu beantragen, die auch zur Umsetzung kommen soll.

 

Der Umstieg von Variante A auf Variante C in Form eines neuen Förderantrags ist zeitlich kritisch zu bewerten:

r die Variante C müsste ein neuer Förderantrag gestellt werden. Hierfür muss erneut die Leistungsphase 3 anteilig zur Anpassung der Entwurfsplanung, der Kostenberechnung und der Vorhabenbeschreibung sowie die Leistungsphase 4 ausgeschrieben und beauftragt werden. Vor allem die entsprechenden Genehmigungen durch die einzubindenden Fachbehörden (v.a. WSA, LKN, UNB) zu erhalten, nimmt erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch. Bereits der Zeitplan für die Einreichung der genehmigungsfähigen Variante A ist sehr eng, da nach dem Einreichen des Förderantrags das Zuwendungsverfahren seitens des Landes im März 2026 verändert wurde. Dass sich ein Ingenieurbüro findet, welches zusätzlich die Kapazitäten für die Umplanung des Projekts im erforderlichen Zeitraum anbieten und direkt nach Beauftragung beginnen kann, ist nahezu ausgeschlossen. Die Erarbeitung und Einreichung eines neuen Förderantrags mit den entsprechenden Genehmigungen für die Variante C - mit Fristsetzung bis zum Ende des 1. Quartals 2027 - wird aufgrund des Umfangs der zu erbringenden Leistungen und Vergabefristen daher als „kaum umsetzbar“ beurteilt. Diese Frist wurde der Verwaltung als Dead-Liner die Einreichung seitens der IB.SH vorgegeben, da die IB.SH ihrerseits alle eingehenden Förderanträge prüfen und selbst bis Mitte 2027 die Bewilligungsbescheide erstellen muss, um die Richtlinien der Förderperiode einzuhalten.

 

Wie bereits mehrfach diskutiert, ist völlig unklar, ob in der folgenden Förderperiode die Ersatzbauten von Seebrücken noch inbegriffen sind und ob die Förderquote von 60 % bestehen bleibt. Da im kommenden Jahr eine neue Förderrichtlinie erarbeitet wird, hat die Verwaltung das Wirtschaftsministerium am 14.09.2026 um eine Abschätzung hierzu gebeten. Eine eindeutige Aussage kann nicht getroffen werden, aber die Tendenz geht gegen die erneute Förderung von Ersatzbauten von Seebrücken.

 

Zu berücksichtigen sind die Kosten in Höhe von geschätzt 964.268,99 € brutto, die im Zuge eines Abrisses der alten Seebrücke ohne Ersatzbau nicht auf die Kurabgabe umgelegt werden können:

 

Kosten bisherige Planung: 225.715,42 € brutto

Abrisskosten: 264.292,34 € brutto lt. KoBe vom 11.03.2026

Baustelleneinrichtungskosten für Abriss: 370.136,23 € brutto lt. KoBe vom 11.03.2026 (an dieser Stelle lediglich pauschal 50% der errechneten Kosten angenommen)

Gerüste für Abriss: 104.125,00 € brutto lt. KoBe vom 11.03.2026 (an dieser Stelle lediglich pauschal 50% der errechneten Kosten angenommen)

Entsorgungskosten: sind laut KoBe vom 11.03.2026 in den Abrisskosten enthalten

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgrund der neuen Sachlage und des engen Zeitraums gebeten, eine Entscheidung zu treffen, wie das Projekt „Ersatzbau Seebrücke Pelzerhaken“ fortgeführt werden soll.

 

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der oben genannten Unwägbarkeiten an der Variante A festzuhalten.

 

Die oben genannte Förderung erfolgt innerhalb des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) durch den Fonds Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Das Länder- und Kommunal-Infrastrukturförderungsgesetz (LuKIFG) sieht vor, dass Mittel auchr wirtschaftsnahe Infrastruktur eingesetzt werdenrfen: Die Liste der Förderbereiche ist nicht abschließend zu verstehen und erfasst auch Aufgaben, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören, aber regelmäßig auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden. Förderfähig sind damit insbesondere auch Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur, die Infrastruktur der regionalen Daseinsvorsorge, die Wohninfrastruktur, Gebäudesanierungen von öffentlichen Gebäuden, Sportanlagen, Kultureinrichtungen, die Infrastruktur der inneren Sicherheit, der Wasserwirtschaft und in ländliche Infrastrukturen.“ (FörderRL SH zum LuKIFG, Nr. 2026/215).

Ein Teil der LuKIFG-Mittel hier einzusetzen wäre vertretbar, da die Seebrücke den Einheimischen und Gästen zur Verfügung steht und den Wirtschaftsfaktor Tourismus unterstützt. Auf Nachfrage der IB.SH stellt § 4a LuKIFG klar, dass die LuKIFG-Mittel auf Seiten der Kommune als Eigenanteil bei GRW-Vorhaben verwendet werden können.

 


Beschlussvorschlag:

Variante A:

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren wie begonnen fortzusetzen. Die Variante A (228 m mit barrierearmem Schiffsanleger) soll innerhalb der derzeitigen Förderperiode vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids - umgesetzt werden.

 

Variante C:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den bereits eingereichten Förderantrag für einen Ersatzbau der Seebrücke Pelzerhaken mit barrierefreiem Schiffsanleger zurückzuziehen.

 

Ein neuer Förderantrag mit der Variante C (170 m mit einem kleinen Anleger) ist zu erarbeiten und einzureichen. Für die erneute Beauftragung der anteiligen Leistungsphase 3 wird zusätzlich zu den im Haushaltsjahr 2026 53.500,00 € bereits genehmigten, überplanmäßigen Auszahlungen für die Leistungsphase 4 eine überplanmäßige Auszahlung von 23.800 € brutto bereitgestellt. Die Finanzplanwerte der Folgejahre sind in dieser Höhe zu reduzieren. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

Aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

Fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

 

x

x

 

X

Hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
VO/3212/24   Investitionen Tourismusinfrastruktur 2025-2028 - finanzielle Auswirkungen auf städtischen Haushalt und Kurabgabe   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3212/24-1   Investitionsmaßnahmen im Bereich touristischer Infrastruktur - Finanzierung, haushaltswirtschaftliche Auswirkungen und Berücksichtigung der Kurabgabe   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3212/24-2   Investitionsmaßnahmen im Bereich touristischer Infrastruktur - Finanzierung, haushaltswirtschaftliche Auswirkungen und Berücksichtigung der Kurabgabe / hier: Seebrücke Pelzerhaken Variantenvergleich   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
/3212/24-2-1   Investitionsmaßnahmen im Bereich touristischer Infrastruktur - Finanzierung, haushaltswirtschaftliche Auswirkungen und Berücksichtigung der Kurabgabe / hier: Entscheidung über Fortführung des Ersatzbaus Seebrücke Pelzerhaken   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich