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Vorlage - VO/3582/26  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Neustadt in Holstein (für ein Gebiet im Bereich zwischen Pelzerhakener Straße und Luuskrog/Birkenweg) - Erweiterung Hotel Strandkind
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr SteinBezüglich:
VO/3522/26
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
08.10.2026 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 soll die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung und behutsame Weiterentwicklung des bestehenden Hotelstandortes „Strandkind“ im Ortsteil Pelzerhaken geschaffen werden.

Das Plangebiet ist bereits vollständig bzw. weitgehend bebaut. Im westlichen und östlichen Bereich befinden sich Wohngebäude, während der zentrale Bereich durch das bestehende Hotel „Strandkind“ einschließlich der zugehörigen Außenanlagen genutzt wird. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich mehrerer bestehender Bebauungspläne. Für die westlichen Wohnbereiche gilt der Bebauungsplan Nr. 9, der ein Reines Wohngebiet (WR) festsetzt. Der zentrale Bereich mit dem Hotel sowie die östlich angrenzenden Wohnbereiche sind durch die 2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 überplant. Der Hotelstandort ist dort als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

Der bestehende Hotelbetrieb soll insbesondere durch die Erweiterung des Angebotes und die Schaffung zusätzlicher touristischer Einrichtungen zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die touristische Funktion des Standortes zu sichern und zu stärken sowie eine bessere Auslastung insbesondere außerhalb der Hauptsaison zu ermöglichen. Die geplante bauliche Entwicklung ist innerhalb der derzeit geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen teilweise nicht möglich, da für vorgesehene Erweiterungsflächen derzeit ein Reines Wohngebiet festgesetzt ist.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 102 soll daher für den bestehenden Hotelstandort ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt werden. Damit sollen die für den Hotelbetrieb erforderlichen Beherbergungs-, Gastronomie-, Wellness- und Freizeiteinrichtungen planungsrechtlich gesichert und zugleich eine maßvolle Weiterentwicklung des Standortes ermöglicht werden. Die angrenzenden Wohnnutzungen, insbesondere die bestehenden Reinen Wohngebiete, werden bei der Planung berücksichtigt und durch entsprechende Festsetzungen sowie die Begrenzung der zulässigen Nutzungen geschützt.

Neben der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung werden insbesondere Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Dabei wird sowohl der bestehende Gebäudebestand berücksichtigt als auch ein angemessener Spielraum für bauliche Erweiterungen und eine behutsame Nachverdichtung geschaffen. Die zulässigen Gebäudehöhen werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Geländehöhen und der bestehenden Bebauungsstruktur festgesetzt.

Die Erschließung des Plangebietes ist bereits vorhanden. Die Haupterschließung des Hotelstandortes erfolgt weiterhin über die Pelzerhakener Straße. Die bestehenden Verkehrsflächen im Bereich Luskroog und Birkenweg werden entsprechend ihrer heutigen Funktion planungsrechtlich gesichert. Bestehende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden ebenfalls berücksichtigt.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die für die Planung relevanten Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Artenschutzes untersucht. Die vorhandenen und zu erhaltenden Knickstrukturen werden durch entsprechende Festsetzungen gesichert. Für einen im Bereich der geplanten Hotelerweiterung vorgesehenen Knickentfall sind die erforderlichen naturschutzrechtlichen Genehmigungen und gegebenenfalls erforderliche Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden Festsetzungen unter anderem zur insektenfreundlichen Beleuchtung, zur wasserdurchlässigen Gestaltung von Stellplätzen und Zufahrten sowie zur Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen getroffen.

Aufgrund der Lage des Plangebietes an der Pelzerhakener Straße wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Dabei wurden sowohl die Auswirkungen des Verkehrslärms als auch die durch den Hotelbetrieb einschließlich der geplanten Erweiterung verursachten Geräuschimmissionen betrachtet. Die Ergebnisse der Untersuchung werden durch entsprechende Festsetzungen zum baulichen Schallschutz sowie durch Anforderungen an einzelne technische Anlagen berücksichtigt. Die Verträglichkeit des Hotelstandortes mit den angrenzenden Wohnnutzungen wurde dabei untersucht und im Rahmen der Planung berücksichtigt.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich bislang nicht vollständig entsprechend der geplanten Sondergebietsnutzung dar. Die erforderliche Anpassung erfolgt im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen liegen vor. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 einschließlich Begründung liegt nunmehr vor. Mit dem vorliegenden Beschluss soll der Entwurf gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.  


Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 – (für ein Gebiet im Bereich zwischen Pelzerhakener Straße und Luuskrog/Birkenweg) – und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 € bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 €

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 

Schalltechnische Untersuchung

Anlage zur schalltechnischen Untersuchung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 (1289 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 (342 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Schalltechnische Untersuchung (467 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage zur schalltechnischen Untersuchung (1990 KB)      
Stammbaum:
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