Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2026 die Verwaltung beauftragt, eine Erhöhung des Zweitwohnungssteuersatzes auf 0,67 % ab dem kommenden Jahr in die Wege zu leiten.Die Erhöhung würde zu einer Steigerung des Steueraufkommens um ca. 43.000,00 € führen (Basis: laufende Fälle mit Steuerpflicht in 2027).
Beschlussvorschlag:Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Neustadt in Holstein
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