Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Der Jahresabschluss der Stadt Neustadt in Holstein für das Jahr 2025 wurde am 30. Juni 2026 erstellt. Der Jahresabschluss wurde vom Hauptausschuss am 02. September 2026 in nichtöffentlicher Sitzung geprüft. Das Protokoll der Prüfung wird dieser Vorlage beigefügt.
Nach § 26 Absatz 2 GemHVO ist der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen, sofern ein dieser nicht zum Ausgleich von vorgetragenen Jahresfehlbeträgen benötigt wird. Bei unverändertem Beschluss zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages erhöht sich der Bestand der Ausgleichsrücklage von 17.091.515,44 € auf 18.838.436,52 €. Die Allgemeine Rücklage beträgt 23,92 Prozent der Bilanzsumme.
Detaillierte Informationen zu den Bilanzpositionen und der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen können dem Anhang und dem Lagebericht entnommen werden.
Beschlussvorschlag:1. Der Jahresabschluss 2025 der Stadt Neustadt in Holstein wird - mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 204.592.107,60 Euro, - mit einem Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 51.878.746,13 Euro, - mit einem Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 50.131.825,05 Euro und - mit einem Jahresergebnis in Höhe von 1.746.921,08 Euro
2. Der Jahresüberschuss von 1.746.921,08 Euro ist in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Jahresabschluss 2025 Vollständigkeitserklärung Prüfungsbericht zum Jahresabschluss
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||