Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3576/26  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:23 Ordnung, Soziales, Verkehr Bearbeiter/-in: Winkler, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
27.10.2026 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten um 19 Uhr      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Die derzeitige Abrechnung des Marktstandsgeldes für die regelmäßigen Marktbeschicker ist mit einem erheblichen manuellen Verwaltungsaufwand verbunden.

 

Da das Marktstandsgeld grundsätzlich für ein Quartal im Voraus erhoben wird, müssen zunächst die für das kommende Quartal zu erwartenden Gebühren anhand der jeweiligen Standverhältnisse und der vereinbarten Markttage ermittelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, wie häufig ein Marktbeschicker am Wochenmarkt teilnimmt (beispielsweise ein- oder zweimal wöchentlich), ob es sich um einen regelmäßigen, saisonalen oder fliegenden Marktbeschicker handelt und ob die Abrechnung nach der Mindestgebühr oder nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Frontmeterzahl erfolgt. Darüber hinaus müssen auch die jeweils anfallenden Gebühren für abgestellte Pkw und Anhänger sowie Liefer- und Lastkraftwagen berücksichtigt und entsprechend erfasst bzw. verrechnet werden.

 

Die unterschiedlichen Fallgestaltungen werden derzeit in einer umfangreichen Excel-Tabelle abgebildet. Hierfür sind verschiedene Berechnungs- und Prüfschritte sowie unterschiedliche Formeln erforderlich. Die Vorausberechnung stellt dabei lediglich den Ausgangswert dar.

 

Nach Ablauf des Quartals muss zusätzlich anhand der tatsächlich wahrgenommenen Markttage überprüft werden, an welchen Tagen die einzelnen Marktbeschicker tatsächlich am Markt teilgenommen haben. Abweichungen von der Vorausberechnung, beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit, sonstigen Abwesenheiten oder saisonbedingten unterschiedlichen Teilnahmezeiten, müssen anschließend einzeln ermittelt und mit den bereits erfolgten Zahlungen verrechnet werden.

 

Hierdurch entsteht eine aufwendige Kombination aus Vorausberechnung, tatsächlicher Anwesenheitskontrolle und nachträglicher Verrechnung. Die Vielzahl unterschiedlicher Abrechnungsfälle macht die bestehende Excel-Abrechnung zudem vergleichsweise unübersichtlich und erhöht den erforderlichen Aufwand für die Kontrolle der einzelnen Berechnungen.

 

An die Ermittlung der jeweiligen Gebühren schließen sich weitere manuelle Arbeitsschritte an. Für jeden einzelnen Marktbeschicker sind die entsprechenden Sollstellungen bzw. Buchungen vorzunehmen und die zugehörigen Gebührenbescheide zu erstellen und digital zu verarbeiten. Die Abrechnung muss somit für jeden einzelnen Beschicker nachvollziehbar und auf ihre Richtigkeit überprüfbar sein.

 

Der derzeitige Ablauf bindet dadurch einen erheblichen Anteil an Arbeitszeit. Die quartalsweise Abrechnung nimmt, neben der laufenden Sachbearbeitung und unterbrochen durch Publikumsverkehr und telefonische Anfragen, mehrere Arbeitstage in Anspruch.

 

Durch eine Abrechnung erst nach Ablauf des jeweiligen Quartals könnte der bisher erforderliche Abgleich zwischen Vorausberechnung und tatsächlicher Teilnahme entfallen.

 

Statt zunächst einen voraussichtlichen Gebührenbetrag zu ermitteln und diesen anschließend anhand der tatsächlichen Anwesenheit zu korrigieren bzw. zu verrechnen, könnte die Abrechnung unmittelbar auf Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen Markttage erfolgen.

 

Die verschiedenen Abrechnungsmerkmale, insbesondere die Anzahl der wöchentlichen Markttage, saisonale Teilnahme, Teilnahme als fliegender Händler sowie die Anwendung der Mindestgebühr oder der Gebühr je Frontmeter, müssten weiterhin berücksichtigt werden. Sie könnten jedoch unmittelbar in die abschließende Quartalsabrechnung einfließen, ohne dass zusätzlich eine vorherige Vorausberechnung und eine nachträgliche Verrechnung erforderlich wären.

 

Das Verfahren würde dadurch sowohl für die Verwaltung als auch für die Marktbeschicker deutlich übersichtlicher und besser nachvollziehbar. Gleichzeitig ist von einer erheblichen Reduzierung des Bearbeitungs- und Kontrollaufwandes auszugehen. Nach derzeitiger Einschätzung könnte sich der für die Abrechnung erforderliche Zeitaufwand dadurch im günstigsten Fall etwa halbieren.

 

Die bereits heute für saisonale und fliegende Marktbeschicker praktizierte Abrechnung im Nachgang zeigt, dass dieses Verfahren in der praktischen Umsetzung bereits etabliert ist und auf alle Marktbeschicker übertragen werden kann.


Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtaufwand:

 € bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 €

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

- Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld

- Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld i.d.F. der 1. Änderung ab 01.01.2027 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf der 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Markt (76 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld i.d.F. der 1. Änderung ab 01.01.2027 (92 KB)