Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Fraktionen haben den Antrag gestellt, die Belastung der Zweitwohnungssteuerpflichtigen um 5 % zu erhöhen. Das Sachgebiet Steuern hat ermittelt, dass der Steuersatz somit von 0,64 % auf 0,67 % steigen müsste. Die Erhöhung würde in diesem Falle zu einer Steigerung des Steueraufkommens um ca. 43.000,00 € führen (Basis: laufende Fälle mit Steuerpflicht in 2027).
Beschlussvorschlag:Das Sachgebiet Steuern wird mit der Fertigung des Entwurfs einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer unter Berücksichtigung eines Steuersatzes von 0,67 % beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Fraktionsantrag
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