Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3563/26  

 
 
Betreff: Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die
städtischen Räumlichkeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Gittner, Marie
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
01.09.2026 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

In den Sitzungen des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten am 25.02.2025 und 08.04.2025 sowie der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2025 wurde entschieden, künftig auch von den Neustädter Vereinen Gebühren für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten zu erheben.

 

Die entsprechende Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten trat am 30.06.2025 in Kraft. Demnach werden seit dem 01.01.2026 die Nutzungszeiten der Neustädter Vereine abgerechnet.

 

Die bisherige Abrechnung der Nutzungsgebühren erfolgt auf Grundlage der zu Jahresbeginn im Buchungssystem hinterlegten Nutzungszeiten. Da sich diese im Laufe des Jahres regelmäßig ändern, entsprechen die angesetzten Zeiten häufig nicht der tatsächlichen Nutzung. Dies führt zudem zu erhöhtem Verwaltungsaufwand.

nftig soll daher zum Halbjahr eine Vorauszahlung in Höhe von 80 % der Vorjahresgebühr erhoben werden. Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt eine Spitzabrechnung auf Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen Nutzungszeiten im Erwachsenensport.

Um eine verlässliche Abrechnungsgrundlage sicherzustellen, sind Buchungen und Änderungen der Nutzungszeiten von Vereinen nftig ausschließlich über das Online-Buchungsportal vorzunehmen. Damit wird eine verursachungsgerechte Abrechnung ermöglicht und der Verwaltungsaufwand reduziert.

 

Darüber hinaus wurden weitere Anpassungen und Ergänzungen in der Satzung vorgenommen. Hierzu zählen u.a. die ganzjährige Öffnung der Gogenkroghalle mit Ausnahme der Weihnachtsferien, die Regelung zum Verbot der Verwendung von Haftmitteln sowie die Aufnahme weiterer Sportanlagen und Räume.

Die Änderungen sind in der Anlage 1 farblich gekennzeichnet bzw. durchgestrichen dargestellt.


Beschlussvorschlag:

Die anliegende Neufassung der Benutzung- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten wird einschließlich der vorliegenden Gebührentabelle beschlossen.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

  bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

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Anlage/n:

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten mit Änderungsmarkierungen

Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich -Neufassung Benutzungs- und Gebührensatzung städtische Räumlichkeiten mit Änderungsmarkierungen (218 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Neufassung Benutzungs- und Gebührensatzung städtische Räumlichkeiten (200 KB)