Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Anfang des Jahres 2026 beantragte Herr Thomas Hüttmann die Förderung des Vereins- und Bürgerzentrums „Glückshafen“ in Neustadt in Holstein. Zwischenzeitlich wurde der Verein Glückshafen e. V. gegründet und in das Vereinsregister eingetragen. Herr Hüttmann ist Vorsitzender des Vereins.
Der Vorlage sind folgende Unterlagen als Anlagen beigefügt:
Nach dem vorgelegten Finanzierungsplan wird für den Betrieb des Vereins- und Bürgerzentrums folgender städtischer Zuschuss benötigt:
Ab dem Jahr 2029 soll nach der Planung des Vereins kein städtischer Zuschuss mehr erforderlich sein, da die Investitionsausgaben sinken und gleichzeitig höhere Einnahmen erwartet werden.
Die CDU-Fraktion hat beantragt, diesen Tagesordnungspunkt in einer außerordentlichen Sitzung des AfgA zu beraten, da der Vermieter die Räumlichkeiten für den Glückshafen e.V. nicht länger reservieren kann.
Derzeit finden Versammlungen von Vereinen, Gruppen und Verbänden häufig in städtischen Liegenschaften statt. Hierfür stehen unter anderem Mensen, Aulen, Sporthallen und Klassenräume der Schulen sowie Räume des Jugendtreffs zur Verfügung. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten ist jedoch mit Einschränkungen verbunden. So ist die Zubereitung und der Verzehr von Mahlzeiten regelmäßig nicht möglich. Darüber hinaus stehen die Räumlichkeiten während der Schulferien und am Vormittag grundsätzlich nicht zur Verfügung. Bestimmte Veranstaltungen, insbesondere private Feiern, sind ebenfalls ausgeschlossen. Ein Vereins- und Bürgerzentrum könnte diese Nutzungslücken in weiten Teilen schließen und das bestehende Raumangebot sinnvoll ergänzen.
Sofern der Glückshafen den Betrieb aufnimmt, könnten der Stadt jährliche Einnahmen aus der Vermietung städtischer Räumlichkeiten in Höhe von rund 4.000 € entgehen. Dem gegenüber stehen ein geringerer Verwaltungsaufwand für die Genehmigung und Abrechnung von Raumnutzungen sowie ein voraussichtlich reduzierter Einsatz des städtischen Hausmeisterpersonals. Da das hierfür eingesetzte Personal bereits vorhanden ist, ergeben sich hieraus jedoch keine unmittelbaren Einsparungen für den städtischen Haushalt.
Nach § 11 Abs. 2 Nr. 9 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein entscheidet der Bürgermeister über die Anmietung von Gebäuden, soweit der jährliche Mietzins 15.000 € nicht übersteigt. Nach Auffassung der Verwaltung kann diese Zuständigkeitsregelung auf den vorliegenden Sachverhalt entsprechend angewendet werden, sodass der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten abschließend über die Gewährung eines Zuschusses beraten und entscheiden kann. Sofern dem Verein Glückshafen e. V. ein Zuschuss gewährt werden soll, sind die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2026 überplanmäßig bereitzustellen.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:
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