Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung vom 10.04.1091 (zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 27.10.2023, GVOBl. S. 514) erfolgt die Wahl der Schiedspersonen durch die Gemeindevertretung. Schiedsfrauen und -männer werden für fünf Jahre gewählt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2021 wurden Herr Hartmut Wallis zum Schiedsmann und Herr Andreas Reichert zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Neustadt in Holstein gewählt.
Für die turnusmäßig anstehende Neuwahl hat sich nach einem Aufruf in der Presse neben dem amtierenden Schiedsmann Hartmut Wallis mit Frau Sylvia Böttcher eine weitere interessierte Bürgerin für das Amt der Schiedsperson beworben.
Beschlussvorschlag:a) Die Stadtverordnetenversammlung wählt ________________ gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für fünf Jahre zur/zum Schiedsfrau/-mann für den Schiedsamtsbezirk Neustadt in Holstein.
b) Die Die Stadtverordnetenversammlung wählt ________________ gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für fünf Jahre zur/zum stellvertretenden Schiedsfrau/-mann für den
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Bewerberunterlagen (nichtöffentlich) |
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