Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Rahmen eines Workshops zur Parkraumbewirtschaftung in Neustadt in Holstein vom 01.12.2025 wurden verschiedene Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet erörtert. Dabei bestand unter allen Teilnehmenden Einigkeit darüber, weitere bislang nicht bewirtschaftete Bereiche in die Parkgebührenpflicht einzubeziehen.
Durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung soll ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. Des Weiteren soll durch die Erweiterung der bewirtschafteten Flächen erreicht werden, dass vorhandene Parkflächen effizienter genutzt und langfristig kostenfreie Belegungen reduziert werden.
Aus vorgenannten Gründen ist vorgesehen folgende Bereiche zusätzlich in die Parkgebührenverordnung aufzunehmen:
- Straße „Cap-Arcona-Weg (von Einmündung Strandhöhe bis Am Strande)“ - Straße „Zur alten Schanze“ (inkl. der beiden Parkplätze zwischen Zur alten Schanze und Oberer Jungfernstieg) - Straße „Am Vogelberg“ - Parkplatz „Uferweg“
Die Parkgebührenverordnung ist eine Stadtverordnung, die vom Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde auf Grundlage straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und des Landesverwaltungsgesetzes erlassen wird.
Der Entwurf einer Stadtverordnung ist vorab gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Beschlussvorschlag:Der Sachverhalt und die Änderung der Parkgebührenverordnung werden zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:-Entwurf 4. Änderung der Parkgebührenverordnung -Übersicht über die geplanten gebührenpflichtigen Bereiche
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