Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein ist als Seebad anerkannt und verfügt über eine entsprechend ausgeprägte touristische Infrastruktur. Die Instandhaltung und Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur tragen eine wesentliche Bedeutung für den Wirtschaftsfaktor Tourismus bei. Vor diesem Hintergrund sind Investitionen in die touristische Infrastruktur wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu sichern. Gleichzeitig ist im Rahmen der kommunalen Haushaltswirtschaft sicherzustellen, dass die hieraus resultierenden finanziellen Belastungen transparent dargestellt und sachgerecht eingeordnet werden.
Basierend auf der Vorlage 3212/24 und der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von Bündnis 90/Grüne an den Hauptausschuss vom 18.03.2026, dort Anlage zu TOP 7, wurden die Daten aktualisiert. Die vorliegenden Übersichten zeigen die voraussichtlichen Investitionsvolumina sowie die daraus resultierenden jährlichen Ergebnis- und Finanzmittelbelastungen. Dabei ist festzustellen, dass ein erheblicher Anteil der Investitionskosten durch Fördermittel gedeckt werden kann. Nach derzeitigem Stand ist von einer Förderquote von bis zu 60 % der förderfähigen Baukosten auszugehen. Die verbleibenden Investitionskosten werden überwiegend kreditfinanziert. Hieraus resultieren laufende Belastungen aus Zinsen und Tilgung sowie Abschreibungen, Unterhaltungs- und Betriebskosten.
Die vorliegenden Berechnungen machen deutlich, dass neben den bilanziellen Abschreibungen auch reale Zahlungsströme (insbesondere Tilgungsleistungen) zu berücksichtigen sind. Die dargestellte Finanzmittelbelastung zeigt insoweit die tatsächliche jährliche Liquiditätswirkung für den Haushalt.
Ein Teil dieser Kosten ist nach den geltenden rechtlichen Grundlagen auf die Kur- und Tourismusabgabe umlagefähig. Die konkrete Höhe der umlagefähigen Kosten wird im Rahmen der jährlichen Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung des Eigenanteils der Stadt sowie der Abgabenfreistellungen ermittelt. Gleichwohl verbleibt ein nicht umlagefähiger Anteil (in Höhe von 38,77 % im Jahr 2026), der durch den städtischen Haushalt zu tragen ist. Dieser Eigenanteil ist Ausdruck der Mitnutzung der Infrastruktur durch die örtliche Bevölkerung sowie der allgemeinen Standortfunktion. Die Kalkulation der Kur- und Tourismusabgabe erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und wird regelmäßig extern überprüft. Dabei wird sichergestellt, dass ausschließlich die rechtlich zulässigen Kostenbestandteile berücksichtigt werden. Abweichungen zwischen theoretisch umlagefähigen und tatsächlich umgelegten Anteilen ergeben sich insbesondere aus dem festzulegenden Eigenanteil der Stadt sowie aus Abgabenbefreiungen.
Die Fördermittel reduzieren zunächst den investiven Finanzierungsbedarf. Die Auflösung der hieraus gebildeten Sonderposten erfolgt ergebniswirksam über die Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage. Gemäß der Information des Innenministeriums SH ist diese Auflösung nicht gebührenmindernd in die Kalkulation einzubeziehen, daher wirkt sie unmittelbar entlastend auf den städtischen Haushalt.
Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern orientieren sich an den geltenden Vorschriften sowie an Erfahrungswerten vergleichbarer Anlagen. Die nun aktualisierten Anpassungen der Nutzungsdauer führen zu einer veränderten Verteilung der Abschreibungsbeträge über die Jahre, ohne jedoch die tatsächliche Zahlungsbelastung (Liquidität) zu beeinflussen.
Neben den Investitionskosten sind auch die langfristigen Aufwendungen für Unterhaltung und Betrieb zu berücksichtigen. Diese wurden pauschalisiert angesetzt und werden im Zeitverlauf variieren.
Für alle drei Investitionsmaßnahmen wurden folgende, aktualisierte Parameter zugrunde gelegt:
Folgende Veränderungen haben sich seit März 2025 ergeben:
Nach Rücksprache mit dem Land ist nicht die haushälterische Abschreibung zu kalkulieren, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer gem. Ing-Gutachten. Die Nutzungsdauer wird haushälterisch mit 60 Jahren beziffert, die kalkulatorische Nutzungsdauer jedoch auf 40 Jahre beschränkt.
2.1 Wasserrettungsstation Strandbad Neustadt in Holstein
2.2 Freiflächen Strandbad Neustadt in Holstein
Für die Seebrücke Pelzerhaken wird zudem auf die Vorlage VO 3192/24-4 „Ersatzbau einer Seebrücke Pelzerhaken - Aufhebung des Sperrvermerks LPH 4“ verwiesen. Sollte sich die Selbstverwaltung gegen die Fortführung des Projekts entscheiden, können die bisher erfolgten Planungskosten in Höhe von 221.000 € brutto nicht auf die Kurabgabe umgelegt werden. Die Abrisskosten der alten Seebrücke betragen allein in der KG 200 „vorbereitende Maßnahmen“ (Herrichten, Abbruchmaßnahmen) 265.000 € brutto. Zusätzlich werden anteilig Kosten für die KG 390 „sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen“ (u.a. Baustelleneinrichtung, Arbeitsschutz) anfallen. Auch diese Kosten wären in diesem Fall weder förderfähig noch auf die Kurabgabe umlagefähig und würden in vollem Umfang vom städtischen Haushalt zu tragen sein.
Die Entscheidung über die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen erfordert eine Abwägung zwischen der langfristigen Sicherung der touristischen Infrastruktur und den hiermit verbundenen finanziellen Verpflichtungen. Die vorliegenden Berechnungen schaffen hierfür eine transparente Grundlage. Insgesamt bedeutet die Umsetzung dieser drei Großprojekte eine jährliche Ergebnisbelastung (wirtschaftlicher Werteverzehr) in Höhe von 124.606 € brutto und eine jährliche Finanzbelastung (tatsächlicher Geldabfluss) in Höhe von 121.914 € brutto für den städtischen Haushalt.
Unter Berücksichtigung der hohen Förderquote und der daraus resultierenden positiven Effekte für den städtischen Haushalt sowie der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus wird verwaltungsseitig die Umsetzung aller drei Maßnahmen als sachgerecht und vertretbar empfohlen.
Beschlussvorschlag:1. Die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen
erfolgt unter der Voraussetzung der Bewilligung der beantragten Fördermittel.
2. Die sich aus den Investitionen ergebenden finanziellen Auswirkungen sind in der Haushalts- und Finanzplanung zu berücksichtigen und fortzuschreiben.
3. Die Auflösung der Sonderposten aus Fördermitteln erfolgt entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben und wird nicht gebührenmindernd in die Kalkulation der Kur- und Tourismusabgabe einbezogen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Ergebnis- und Finanzbelastung Seebrücke Neustadt in Holstein Ergebnis- und Finanzbelastung Wasserrettungsstation Strandbad Neustadt in Holstein Ergebnis- und Finanzbelastung Freiflächen Strandbad Neustadt in Holstein Ergebnis- und Finanzbelastung Seebrücke Pelzerhaken
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