Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3212/24-1  

 
 
Betreff: Investitionsmaßnahmen im Bereich touristischer Infrastruktur - Finanzierung, haushaltswirtschaftliche Auswirkungen und Berücksichtigung der Kurabgabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3212/24
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Heß, Vera   
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Entscheidung
09.06.2026 
Sitzung des Tourismusausschusses      

Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein ist als Seebad anerkannt und verfügt über eine entsprechend ausgeprägte touristische Infrastruktur. Die Instandhaltung und Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur tragen eine wesentliche Bedeutung für den Wirtschaftsfaktor Tourismus bei.

Vor diesem Hintergrund sind Investitionen in die touristische Infrastruktur wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu sichern. Gleichzeitig ist im Rahmen der kommunalen Haushaltswirtschaft sicherzustellen, dass die hieraus resultierenden finanziellen Belastungen transparent dargestellt und sachgerecht eingeordnet werden.

 

Basierend auf der Vorlage 3212/24 und der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von Bündnis 90/Grüne an den Hauptausschuss vom 18.03.2026, dort Anlage zu TOP 7, wurden die Daten aktualisiert. Die vorliegenden Übersichten zeigen die voraussichtlichen Investitionsvolumina sowie die daraus resultierenden jährlichen Ergebnis- und Finanzmittelbelastungen. Dabei ist festzustellen, dass ein erheblicher Anteil der Investitionskosten durch Fördermittel gedeckt werden kann. Nach derzeitigem Stand ist von einer Förderquote von bis zu 60 % der förderfähigen Baukosten auszugehen. Die verbleibenden Investitionskosten werden überwiegend kreditfinanziert. Hieraus resultieren laufende Belastungen aus Zinsen und Tilgung sowie Abschreibungen, Unterhaltungs- und Betriebskosten.

 

  1. Tatsächliche Belastung des städtischen Haushalts

Die vorliegenden Berechnungen machen deutlich, dass neben den bilanziellen Abschreibungen auch reale Zahlungsströme (insbesondere Tilgungsleistungen) zu berücksichtigen sind. Die dargestellte Finanzmittelbelastung zeigt insoweit die tatsächliche jährliche Liquiditätswirkung für den Haushalt.

 

  1. Umlagefähigkeit und tatsächliche Heranziehung über Abgaben

Ein Teil dieser Kosten ist nach den geltenden rechtlichen Grundlagen auf die Kur- und Tourismusabgabe umlagefähig. Die konkrete Höhe der umlagefähigen Kosten wird im Rahmen der jährlichen Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung des Eigenanteils der Stadt sowie der Abgabenfreistellungen ermittelt. Gleichwohl verbleibt ein nicht umlagefähiger Anteil (in Höhe von 38,77 % im Jahr 2026), der durch den städtischen Haushalt zu tragen ist. Dieser Eigenanteil ist Ausdruck der Mitnutzung der Infrastruktur durch die örtliche Bevölkerung sowie der allgemeinen Standortfunktion. Die Kalkulation der Kur- und Tourismusabgabe erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und wird regelmäßig extern überprüft. Dabei wird sichergestellt, dass ausschließlich die rechtlich zulässigen Kostenbestandteile berücksichtigt werden. Abweichungen zwischen theoretisch umlagefähigen und tatsächlich umgelegten Anteilen ergeben sich insbesondere aus dem festzulegenden Eigenanteil der Stadt sowie aus Abgabenbefreiungen.

 

  1. Wirkung der Fördermittel

Die Fördermittel reduzieren zunächst den investiven Finanzierungsbedarf. Die Auflösung der hieraus gebildeten Sonderposten erfolgt ergebniswirksam über die Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage. Gemäß der Information des Innenministeriums SH ist diese Auflösung nicht gebührenmindernd in die Kalkulation einzubeziehen, daher wirkt sie unmittelbar entlastend auf den städtischen Haushalt.

 

  1. Annahmen zur Nutzungsdauer (Abschreibung)

Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern orientieren sich an den geltenden Vorschriften sowie an Erfahrungswerten vergleichbarer Anlagen. Die nun aktualisierten Anpassungen der Nutzungsdauer führen zu einer veränderten Verteilung der Abschreibungsbeträge über die Jahre, ohne jedoch die tatsächliche Zahlungsbelastung (Liquidität) zu beeinflussen.

 

  1. Langfristige Folgekosten

Neben den Investitionskosten sind auch die langfristigen Aufwendungen für Unterhaltung und Betrieb zu berücksichtigen. Diese wurden pauschalisiert angesetzt und werden im Zeitverlauf variieren.

 

 

r alle drei Investitionsmaßnahmen wurden folgende, aktualisierte Parameter zugrunde gelegt:

  • Kreditzins 3,60 %
  • Kalkulatorischer Zins 2,75 %
  • Tilgung 2,00 %
  • Eigenanteil Kurabgabe 38,77 %
  • Ausfallbetrag Kurabgabe 23,34 %

 

Folgende Veränderungen haben sich seit März 2025 ergeben:

 

  1. Ersatzbau einer Seebrücke in Neustadt in Holstein

Nach Rücksprache mit dem Land ist nicht die haushälterische Abschreibung zu kalkulieren, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer gem. Ing-Gutachten. Die Nutzungsdauer wird haushälterisch mit 60 Jahren beziffert, die kalkulatorische Nutzungsdauer jedoch auf 40 Jahre beschränkt.

 

  1. Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation im Strandbad in Neustadt in Holstein

 

2.1  Wasserrettungsstation Strandbad Neustadt in Holstein

 

2.2  Freiflächen Strandbad Neustadt in Holstein

  • Hier wird die haushälterische Nutzungsdauer der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer gleichgesetzt mit 35 Jahren. Es wurde ein Mittelwert geschätzt, da die den unterschiedlichen Elementen der Freiflächen entsprechend unterschiedliche Nutzungsdauern zugewiesen werden.

 

  1. Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken
  • Nach Rücksprache mit dem Land ist nicht die haushälterische Abschreibung zu kalkulieren, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer gem. Ing-Gutachten. Die Nutzungsdauer wird haushälterisch mit 60 Jahren beziffert, die kalkulatorische Nutzungsdauer jedoch auf 40 Jahre beschränkt.

 

 

r die Seebrücke Pelzerhaken wird zudem auf die Vorlage VO 3192/24-4 „Ersatzbau einer Seebrücke Pelzerhaken - Aufhebung des Sperrvermerks LPH 4“ verwiesen. Sollte sich die Selbstverwaltung gegen die Fortführung des Projekts entscheiden, können die bisher erfolgten Planungskosten in Höhe von 221.000 € brutto nicht auf die Kurabgabe umgelegt werden. Die Abrisskosten der alten Seebrücke betragen allein in der KG 200 „vorbereitende Maßnahmen“ (Herrichten, Abbruchmaßnahmen) 265.000 € brutto. Zusätzlich werden anteilig Kosten für die KG 390 „sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen“ (u.a. Baustelleneinrichtung, Arbeitsschutz) anfallen. Auch diese Kosten wären in diesem Fall weder förderfähig noch auf die Kurabgabe umlagefähig und würden in vollem Umfang vom städtischen Haushalt zu tragen sein.

 

Die Entscheidung über die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen erfordert eine Abwägung zwischen der langfristigen Sicherung der touristischen Infrastruktur und den hiermit verbundenen finanziellen Verpflichtungen. Die vorliegenden Berechnungen schaffen hierfür eine transparente Grundlage. Insgesamt bedeutet die Umsetzung dieser drei Großprojekte eine jährliche Ergebnisbelastung (wirtschaftlicher Werteverzehr) in Höhe von 124.606 € brutto und eine jährliche Finanzbelastung (tatsächlicher Geldabfluss) in Höhe von 121.914 € brutto für den städtischen Haushalt.

 

Unter Berücksichtigung der hohen Förderquote und der daraus resultierenden positiven Effekte für den städtischen Haushalt sowie der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus wird verwaltungsseitig die Umsetzung aller drei Maßnahmen als sachgerecht und vertretbar empfohlen.

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen

  • Ersatzbau einer Seebrücke in Neustadt in Holstein
  • Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation im Strandbad in Neustadt in Holstein
  • Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken

    erfolgt unter der Voraussetzung der Bewilligung der beantragten Fördermittel.

 

2. Die sich aus den Investitionen ergebenden finanziellen Auswirkungen sind in der Haushalts- und Finanzplanung zu berücksichtigen und fortzuschreiben.

 

3. Die Auflösung der Sonderposten aus Fördermitteln erfolgt entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben und wird nicht gebührenmindernd in die Kalkulation der Kur- und Tourismusabgabe einbezogen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

 

x

x

 

x

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Ergebnis- und Finanzbelastung Seebrücke Neustadt in Holstein

Ergebnis- und Finanzbelastung Wasserrettungsstation Strandbad Neustadt in Holstein

Ergebnis- und Finanzbelastung Freiflächen Strandbad Neustadt in Holstein

Ergebnis- und Finanzbelastung Seebrücke Pelzerhaken

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20260526_Ergebnis- und Finanzbelastung Seebrücke Neustadt in Holstein (437 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 20260526_Ergebnis- und Finanzbelastung Wasserrettungsstation Strandbad NiH (438 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 20260526_Ergebnis- und Finanzbelastung Freiflächen Strandbad NiH (436 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 20260526_Ergebnis- und Finanzbelastung Seebrücke Pelzerhaken (435 KB)      
Stammbaum:
VO/3212/24   Investitionen Tourismusinfrastruktur 2025-2028 - finanzielle Auswirkungen auf städtischen Haushalt und Kurabgabe   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3212/24-1   Investitionsmaßnahmen im Bereich touristischer Infrastruktur - Finanzierung, haushaltswirtschaftliche Auswirkungen und Berücksichtigung der Kurabgabe   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich