Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3412/25-1  

 
 
Betreff: Lieferverkehr in den Fußgängerzonen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3412/25
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Fenner, Sander
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
28.04.2026    Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten      

Sachverhalt:

Am 25.2.2025 hat der Ausschuss dem Antrag der CDU Fraktion zur ganztägigen Freigabe des Lieferverkehrs in den Fußngerzonen Kremper Straße und Hochtorstraße zugestimmt.

Diese Entscheidung ist aus Sicht der Verwaltung nicht tragbar. Die im Ausschuss vorgetragenen positiven Regelungen aus Eutin und Bad Schwartau, haben sich auf Nachfrage in den Städten als unzutreffend erwiesen. Der Lieferverkehr macht einen erheblichen Anteil des Fahrzeugverkehrs in der Fußngerzone aus. Den Lieferverkehr ganztägig freizugeben oder Verstöße nicht zu ahnden, widerspricht dem Grundgedanken einer Fußngerzone. Eine Ahndung anderer Verstöße ist zudem kaum noch vermittelbar. Der beigefügte Vermerk der Ordnungsbehörde  (Anlage 1) zeigt die Problemlage in ihren Einzelheiten deutlich auf. Vor diesem Hintergrund ist eine Entscheidung dahingehend zu treffen, ob eine Fußngerzone gewünscht ist oder nicht jeweils mit allen Konsequenzen.

 

 

Nachdem das Thema am 10.02.2026 erneut kontrovers im AfgA diskutiert wurde, hat die Verwaltung die Verkehrsbehörde des Kreises in dieser Sache angefragt.

Die Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt. Im Ergebnis stützt die Verkehrsaufsicht die seitens der Ordnungsbehörde vorgetragenen Bedenken ausdrücklich. Insbesondere wird hervorgehoben, dass eine durchgehende Freigabe des Lieferverkehrs die Schutzfunktion der Fußngerzone unterwandert und ein sicherer Aufenthalt für Fußnger nicht mehr gewährleistet wäre. Rein wirtschaftliche Aspekte dürfen bei der Festsetzung der Lieferzeiten keine maßgebliche Rolle spielen; der Schutz der Fußnger hat Vorrang.

 

Ergänzend ist in der Anlage 3 ein Foto aus den Vormittagsstunden eines Februartages beigefügt. Auf dem Foto sieht man drei Lieferfahrzeuge gleichzeitig in der Fußngerzone. Eine ganztägige Freigabe würde entsprechende Situationen auch in den hoch frequentierten Nachmittagsstunden ermöglichen. Dies würde zwangsläufig zu Konflikten mit der zugelassenen Sondernutzung (Tische, Stühle, Warenauslagen etc.) führen. Aus gefahrenabwehrrechtlicher Sicht ist insoweit klarzustellen: Entweder wird die Aufenthalts- und Sondernutzungsfunktion der Fußngerzone aufrechterhalten oder es erfolgt eine faktische Öffnung für durchgehenden Lieferverkehr. Beides gleichzeitig ist sicherheitsrechtlich nicht vereinbar. Sollte an einer ganztägigen Freigabe festgehalten werden, müsste konsequenterweise die Sondernutzung aus Gründen der Gefahrenabwehr erheblich eingeschränkt oder untersagt werden.

Vor diesem Hintergrund wird aus ordnungsrechtlicher Sicht keine tragfähige Grundlage für eine Kompromisslösung gesehen. Die bestehende zeitliche Begrenzung ist die einzig rechtssichere und vollzugstaugliche Regelung, sofern der Charakter der Fußngerzone beibehalten werden soll.


Beschlussvorschlag:

Die Fußngerzonen in der Kremper Straße und in der Hochtorstraße bleiben erhalten. Der Lieferverkehr bleibt zeitlich beschränkt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 - Vermerk der Ordnungsberde aus August 2025

Anlage 2 - Stellungnahme der Verkehrsaufsicht des Kreises

Anlage 3 - Foto aus Februar 2026

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich 20250825VermerkLieferzeiten (569 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich 20260217 Stellungnahme Kreisverkehrsbehörde Lieferverkehr (53 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich 20260220 Ergänzung Stellungnahme Kreis Foto (165 KB)      
Stammbaum:
VO/3412/25   Zulassung Lieferverkehr in den Fußgängerzonen   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich
VO/3412/25-1   Lieferverkehr in den Fußgängerzonen   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich