Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein als Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der Wege hat gemäß § 6 StrWG die Widmung zu verfügen. Erst jetzt ist aufgefallen, dass die genannten Wege und die Straße noch nicht gewidmet waren. Daher ist die Straße Malzmühlenberg entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3 Abs. 1 Nr 3a Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) als Ortsstraße und den Weg „Verbindung zwischen Dünenweg zur DLRG“ entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3 Abs. 1 Nr 4b StrWG als Geh- und Radweg zu widmen. Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird beauftragt, den Weg „Verbindung zwischen Dünenweg zur DLRG“ und die Straße „Malzmühlenberg“ entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Lageplan Malzmühlenberg Lageplan Dünenweg Widmungsverfügung Entwurf
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