Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen eine Kurabgabe. Die hierfür erforderliche Erfassung der in der Satzung festgelegten, relevanten Daten erfolgt bislang sowohl über ein manuelles als auch über ein elektronisches Verfahren zur „Anmeldung zur ostseecard“ (im folgenden „Meldeschein“). Dieses Nebeneinander zweier Systeme hat sich in der Praxis als aufwändig und kostenintensiv erwiesen. Zum einen führt das manuelle Ausfüllen der Meldescheine regelmäßig zu unvollständigen oder fehlerhaften Datensätzen. Dies zieht einen erhöhten Prüf- und Korrekturaufwand in der Verwaltung nach sich und bindet personelle Ressourcen. Zum anderen entstehen höhere Sachkosten durch den Druck der Papierformulare sowie zusätzliche Systemgebühren für den Scan und den Import der manuellen Meldescheine.
Das bereits etablierte elektronische Meldeverfahren bietet demgegenüber erhebliche Vorteile. Die digitale Erfassung der Daten – insbesondere im Rahmen eines Pre-Check-Ins vor Anreise – ermöglicht eine weitgehend fehlerfreie und vollständige Datenerhebung. Die Kurabgabe kann auf dieser Grundlage automatisiert berechnet werden. Für die Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber kann die Nutzung des Online-Verfahrens zu einer deutlichen Entlastung führen, da die Gäste die Angaben aller Mitreisenden über die Bereitstellung eines Links eigenständig übermitteln können.
Auch für die Gäste ergeben sich spürbare Vorteile: Nur über die Nutzung des elektronischen Meldeverfahrens durch die Unterkunftsgeber kann ein Code zur Aktivierung der digitalen ostseecard erstellt und ermittelt werden. Die Nutzung der digitalen ostseecard erfolgt auf freiwilliger Basis über die App „ostsee Guide“ und wird über ein double-opt-in-Verfahren durch den Gast bestätigt. Die digitale ostseecard kann bereits vor Anreise erstellt werden und steht bei Ankunft unmittelbar zur Verfügung. Dadurch können die mit der Kurabgabe verbundenen Leistungen ohne zeitliche Verzögerung in Anspruch genommen werden.
Für die Verwaltung bedeutet die vollständige Umstellung auf das elektronische Verfahren eine erhebliche Effizienzsteigerung. Die Fehlerquote bei der Datenerfassung und Abgabenberechnung wird deutlich reduziert, wodurch der Aufwand für Nachbearbeitung und Korrekturen signifikant sinkt.
Die vorgeschlagene Satzungsänderung dient somit der Verwaltungsvereinfachung, der Kostenreduzierung, der Verbesserung der Datenqualität sowie der Steigerung der Servicequalität für Gäste und Unterkunftsgeber gleichermaßen.
Vor diesem Hintergrund ist die Einführung des elektronischen Meldeverfahrens als verpflichtender Regelfall sachgerecht und geboten. Zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wird jedoch eine Härtefallregelung vorgesehen, die es ermöglicht, in begründeten Ausnahmefällen weiterhin ein manuelles Verfahren zuzulassen:
Auf Antrag kann der Tourismus-Service Neustadt Unterkunftsgeber ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Nutzung des Online-Verfahrens befreien, soweit dessen Nutzung im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen würde. Eine unzumutbare Härte liegt insbesondere vor, wenn
Die Befreiung ist zu befristen und kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Sie kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung entfallen.
Im April 2026 sind 203 Vermieter gemeldet. 121 Vermieter nutzen bereits das Online-Verfahren. 82 Vermieter nutzen das manuelle Verfahren, hiervon könnten schätzungsweise 10-12 Vermieter von der Härtefallregelung Gebrauch machen.
Die Umstellung auf ein ausschließlich elektronisches Meldeverfahren unter Berücksichtigung der Härtefallregelungen führt mittel- und langfristig zu einer Reduzierung der laufenden Verwaltungs- und Sachkosten. Insbesondere ergeben sich Einsparungen in folgenden Bereichen:
Demgegenüber entstehen personelle Aufwendungen für:
Die monatlichen Kosten für den Betrieb des Online-Systems bleiben in gleicher Höhe wie bisher bestehen, unabhängig von der Anzahl der Unterkunftsgeber oder der erfassten Meldescheine.
Die Maßnahme trägt somit zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bei und kann perspektivisch eine stabilisierende oder senkende Wirkung auf die Höhe der Kurabgabe entfalten.
Die verpflichtende Einführung eines elektronischen Meldeverfahrens ist rechtlich zulässig, sofern eine angemessene Härtefallregelung vorgesehen wird. Dies wird durch die vorgeschlagene Satzungsänderung gewährleistet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung sowie dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein auf einer gesetzlichen Grundlage.
Die Verwaltung wird beauftragt, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die vollständige Umstellung sicherzustellen sowie die Unterkunftsgeber entsprechend zu informieren und zu unterstützen
Die oben aufgeführten Anpassungen sollen im Zuge der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein erfolgen. Diese Neufassung wird notwendig, da eine Änderung des KAG ansteht (s. Drucksache 20/3857 Entwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften). Diese Änderung sieht u.a. vor, dass die Kurabgabe in Gästeabgabe umbenannt wird.
Beschlussvorschlag:1. Das elektronische Meldeverfahren zur „Anmeldung zur ostseecard“ soll, unter Berücksichtigung einer Härtefallregelung, als verpflichtendes Verfahren für alle Unterkunftsgeber im Erhebungsgebiet eingeführt werden. Die Umstellung soll im Zuge der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe zum 01.01.2027 erfolgen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die vollständige Umstellung sicherzustellen sowie die Unterkunftsgeber entsprechend zu informieren und zu unterstützen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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