Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 die planungsrechtliche Steuerung und Weiterentwicklung eines bestehenden, überwiegend bebauten Gewerbegebietes südöstlich der Eutiner Straße. Ziel der Planung ist insbesondere die Aktivierung von Nachverdichtungs- und Innenentwicklungspotenzialen sowie die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Hierzu werden mehrere Gewerbegebiete (GE 1–4) sowie ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ festgesetzt. Im Rahmen der Planung erfolgt eine differenzierte Steuerung der Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen auf Grundlage des städtischen Einzelhandelskonzeptes. Insbesondere sollen zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente in den Gewerbegebieten weitgehend ausgeschlossen und bestehende Strukturen gesichert werden. Gleichzeitig wird der vorhandene großflächige Einzelhandelsstandort planungsrechtlich abgesichert. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 21.11.2025 bis einschließlich 22.12.2025 statt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden Stellungnahmen von insgesamt 20 Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen betreffen insbesondere folgende Themenbereiche: - Naturschutz und Artenschutz (u. a. Sicherung von Grünstrukturen, insektenfreundliche Beleuchtung), - Wasserwirtschaft und Niederschlagswasserbewirtschaftung, - Zuständigkeiten und Anforderungen im Bereich der Gewässerunterhaltung, - Anforderungen an den Küstenschutz und Hochwasservorsorge, - Belange des Verkehrs (insbesondere Anbindung an die L 309), - eisenbahnrechtliche Rahmenbedingungen, - sowie landesplanerische Vorgaben zur Steuerung des Einzelhandels. Die Hinweise und Anregungen wurden fachlich geprüft und, soweit erforderlich, in die Planunterlagen eingearbeitet. Insbesondere wurden: - textliche Festsetzungen ergänzt (z. B. zur Beleuchtung und zum Artenschutz), - Hinweise zum Hochwasser- und Küstenschutz aufgenommen, - wasserwirtschaftliche Anforderungen konkretisiert, - sowie landesplanerische Maßgaben zur Einzelhandelssteuerung berücksichtigt. Einzelne Hinweise ohne unmittelbaren Regelungsbedarf auf Ebene des Bebauungsplanes wurden zur Kenntnis genommen und sind im Rahmen der weiteren Umsetzung bzw. Genehmigungsplanung zu beachten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sind somit in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes eingeflossen. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 („Gewerbegebiet südöstlich der Eutiner Straße“) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 Entwurf der Begründung Gestaltungslageplan Linksabbiegerspur Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 75 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 75 – Anlagen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB Biotoptypen & Kompensationsermittlung Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung
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