Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Das Hotel Strandkind in Pelzerhaken hat gegenüber der Stadt Neustadt in Holstein den Wunsch geäußert, den bestehenden Hotelbetrieb perspektivisch zu erweitern und zusätzliche Angebote zu schaffen, um insbesondere die Attraktivität des Standortes in der Zwischen- und Nachsaison zu stärken. Ziel ist es, das touristische Angebot qualitativ weiterzuentwickeln und den Standort langfristig zu sichern. Der bestehende Hotelstandort liegt im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19, der für diesen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt. Die für eine Erweiterung vorgesehenen Flächen schließen unmittelbar an das bestehende Hotelgrundstück an, befinden sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9, der dort ein Reines Wohngebiet (WR) festsetzt. Die geplante Erweiterung des Hotelbetriebes ist auf Grundlage der derzeit geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen nicht zulässig. Um den Entwicklungsabsichten des bestehenden Hotelbetriebes Rechnung zu tragen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, soll daher der Bebauungsplan Nr. 102 aufgestellt werden. Ziel der Planung ist es, die betreffenden Flächen künftig als Sondergebiet „Hotel“ festzusetzen. Hierdurch soll der bestehende touristische Betrieb planungsrechtlich gesichert und eine behutsame Weiterentwicklung ermöglicht werden. Gleichzeitig ist es Ziel der Planung, die Belange der angrenzenden Wohnnutzungen, die überwiegend durch Reine Wohngebiete geprägt sind, besonders zu berücksichtigen und mögliche Nutzungskonflikte durch geeignete Festsetzungen zu vermeiden. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um eine Nachverdichtung bzw. städtebauliche Weiterentwicklung innerhalb eines bereits bebauten und erschlossenen Siedlungsbereiches handelt. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO liegt unterhalb der in § 13a BauGB genannten Schwellenwerte. Im beschleunigten Verfahren kann unter anderem von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Die Planungsleistungen für das Bauleitplanverfahren sollen durch das Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein selbst erbracht werden. Für erforderliche Fachgutachten, beispielsweise im Bereich des Schallschutzes oder weiterer umweltrelevanter Fragestellungen, wird ein Planungskostenvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen, der die Übernahme der hierfür entstehenden Kosten regelt. Beschlussvorschlag:1. Für ein Gebiet im Bereich des Hotels Strandkind in Pelzerhaken (siehe Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Hotel“ gemäß § 11 BauNVO zur planungsrechtlichen Sicherung und städtebaulich geordneten Weiterentwicklung des bestehenden Hotelstandortes. Hierdurch sollen insbesondere Erweiterungsmöglichkeiten für zusätzliche touristische Angebote geschaffen werden, die der Stärkung der touristischen Infrastruktur sowie einer besseren Auslastung des Betriebes in der Zwischen- und Nachsaison dienen. Gleichzeitig sollen die Belange der angrenzenden Wohnnutzungen berücksichtigt und eine verträgliche städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, von der Umweltprüfung sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a BauGB abgesehen. 4. Die Ausarbeitung des Planentwurfs sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt durch das Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein. 5. Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entstehenden weiteren Planungskosten, insbesondere für erforderliche Fachgutachten (z. B. schalltechnische Untersuchungen), sind durch den Vorhabenträger zu erstatten. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu einen Planungskostenvertrag vorzubereiten und mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Geltungsbereich
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